Teile der Gemeinde Rosenberg im Ostalbkreis gehören zur Geflügelpest-Überwachungszone. Das hochansteckende Vogelgrippevirus vom Typ H5N1 war am Ostersonntag in einem nahe gelegenen Putenmastbetrieb im benachbarten Landkreis Schwäbisch Hall nachgewiesen worden.
Vogelgrippe - Vorsichtsmaßnahmen im Ostalbkreis
Um den Seuchebestand im Kreis Schwäbisch Hall herum ist laut Landratsamt des Ostalbkreises ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet worden. Tiere in dem betroffenen Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall wurden inzwischen getötet.
Tiere wurden nur im Stall gehalten Vogelgrippe: Tausende Puten im Kreis Schwäbisch Hall getötet
Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe sind im Kreis Schwäbisch Hall Tausende Puten getötet worden. Das teilte das Ministerium für den Ländlichen Raum am Samstag mit.
Geflügelhalter im Ostalbkreis, die von den Vorsichtsmaßnahmen betroffen sind, sind beispielsweise verpflichtet, Puten, Hennen und anderes Geflügel im Stall zu lassen. Außerdem dürfen Eier und Fleisch, das aus diesen Geflügelhaltungen stammt, laut Landratsamt nicht befördert werden.
Eier könnten jedoch auf Antrag über eine zugelassene Packstelle vermarktet werden. Zusätzlich zur Stallpflicht führt das zuständige Veterinäramt stichprobenartig Kontrollen durch.
Fälle von Geflügelpest Anfang des Jahres
Im Februar war im Kreis Heidenheim bei zwei Schwänen Geflügelpest festgestellt worden. Beide Fälle stammten aus Königsbronn. Kurz zuvor war bei Graugänsen am Bucher Stausee im Ostalbkreis das Virus nachgewiesen worden. Die zuständigen Landratsämter ordneten für Geflügelhaltungen entsprechende Maßnahmen an.