Stallpflicht für Geflügel

Vogelgrippe in BW: Das sollten Verbraucher wissen

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Die Vogelgrippe breitet sich immer weiter in Baden-Württemberg aus. In vielen Kommunen herrscht bereits Stallpflicht für das Geflügel. Verbraucher bekommen davon oft nichts mit.

Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest breitet sich weiter in Baden-Württemberg aus. Dem Landwirtschaftsministerium liegen bereits Dutzende Fälle vor.

Diese Regionen sind von der Vogelgrippe betroffen

Betroffen sind die Landkreise Böblingen und Lörrach, zuvor wurden Fälle in Tübingen und Reutlingen gemeldet. Auch in den Kreisen Rastatt, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Heidenheim, Karlsruhe, Ludwigsburg, im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Ostalbkreis, im Ortenaukreis, im Rhein-Neckar-Kreis, in Stuttgart, dem Bodenseekreis und Freiburg sind Ausbrüche des Vogelgrippe-Virus bekannt. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums auf SWR-Anfrage mit. Demnach wurde die Geflügelpest "in diesem Winter bisher ausschließlich bei Wildvögeln nachgewiesen und noch in keinem Bestand mit gehaltenen Vögeln festgestellt". Im NABU-Vogelschutzzentrum in Mössingen (Kreis Tübingen) war im Januar allerdings ein Weißstorch an der Vogelgrippe gestorben.

Fleisch und Eier kaufen trotz Geflügelpest?

Das Robert Koch-Institut schätzt die Virusübertragung zum Menschen als gering ein. Tote Tiere sollten demnach aber nicht berührt werden. Vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium heißt es, regionale Geflügelprodukte wie Eier und Fleisch könnten ohne Bedenken gegessen werden: "Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird."

Stallpflicht für Geflügel beim Einkauf nicht nachvollziehbar

Viele der betroffenen Kreise haben aufgrund der Ausbrüche eine Stallpflicht für das Geflügel verhängt. Das Landwirtschaftsministerium hat zur Übersicht eine Karte mit den betroffenen Land- und Stadtkreisen veröffentlicht, wo die Anordnungen und Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest gelten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist beim Einkauf allerdings zunächst nicht ersichtlich, ob ihre Produkte aus einem der Betriebe mit Stallpflicht kommen. Das solle sich ändern, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Bis zu 16 Wochen dürften Eier aus ursprünglicher Freilandhaltung trotz Stallpflicht noch als "Freilandeier" verkauft werden. Geflügelfleisch könne bis zu zwölf Wochen als Produkt aus Freilandhaltung betitelt werden. Bei Bio-Eiern und Bio-Geflügel gebe es keine zeitliche Begrenzung, weil es dabei nicht nur um Auslauf im Freien gehe. Es müssten beispielsweise auch ökologisches, möglichst hofeigenes Futter oder entsprechende Einstreu im Stall verwendet werden. Auch das Landwirtschaftsministerium verweist auf die Einhaltung dieser Vorgaben.

"Wenn Freilandhühner aufgestallt werden, entspricht die Haltungsform der Bodenhaltung. Doch für Verbraucher:innen gibt es keine Möglichkeit zu prüfen, wie die Tiere gehalten wurden."

Auf Packungen oder im Code auf dem Ei müssten lediglich das Aufzuchtsland oder maximal das Bundesland angegeben werden, erklärt die Verbraucherzentrale. Weil die Stallpflicht aber nicht immer flächendeckend angeordnet werde, würden Konsumentinnen und Konsumenten nicht von einer Stallpflicht erfahren.

Verbraucherzentrale fordert eindeutige Kennzeichnung

Die Verbraucherzentrale BW fordert, dass bereits ab dem ersten Tag und auch bei Bio-Ware über eine Stallpflicht informiert werde. "Nur mit einer eindeutigen Kennzeichnung können Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung treffen." Eine konkrete Lösung könnten demnach etwa Aufkleber sein. Dadurch könne bereits beim Einkauf der Beginn der Stallpflicht erkennbar sein. Die Lebensmittelüberwachung solle dies kontrollieren.

Vom BW-Landwirtschaftsministerium heißt es, eine Auszeichnung von Produkten aus Betrieben mit Stallpflicht sei weder bei Freiland- noch bei Bio-Geflügel vorgesehen.

Regeln zum Schutz des Geflügels in BW

Die Regeln zur Stallpflicht gelten zunächst bis Ende März. Puten, Hühner und Gänse müssen dann in geschlossenen Ställen untergebracht werden oder in Gehegen, die mit Netzen oder Gittern gegen Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.

Was die Stallpflicht für Landwirtinnen und Landwirte bedeuten kann, zeigt ein Beitrag aus der SWR Aktuell-Sendung vom 22. Februar:

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Landwirtschaftsministerium zudem seit dem 21. Januar landesweit sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren angeordnet. Dazu zählen unter anderem die Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Hohes Eintragsrisiko der Vogelgrippe

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als "hoch" eingestuft und empfiehlt, die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. 

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