Bisher nur regionale Maßnahmen

Landesweite Stallpflicht wegen Vogelgrippe in BW weiter kein Thema

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Die Vogelgrippe breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus. Deshalb haben betroffene Regionen eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Wäre eine landesweite Pflicht sinnvoll?

Auch nach den jüngsten Ausbrüchen der Geflügelpest unter anderem im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim steht eine landesweite Stallpflicht in Baden-Württemberg nicht zur Diskussion. "Die Zahl der Fälle nimmt zu, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass landesweit Fälle von Vogelgrippe auftreten", sagte Agrarminister Peter Hauk der Deutschen Presse-Agentur. "Solange das nicht der Fall ist, werde ich von einer Aufstallungspflicht absehen." Das sei neben anderen Gründen auch im Sinne der Tiere, denn eine Stallpflicht sei für sie hochproblematisch und stressvoll, argumentierte der CDU-Politiker. Eine landesweite Stallpflicht sei daher "die Ultima Ratio für eine Seuchenprävention und bislang nicht notwendig".

Teile von Baden-Württemberg nicht von Vogelgrippe betroffen

Derzeit gebe es noch deutliche weiße Flecken zum Beispiel im Osten des Landes, die bisherigen Fälle seien zudem regional konzentriert. Außerdem stammten die derzeitigen Einträge alle von Wildvögeln, ergänzte Hauk. Die gewerblichen Geflügelhalter seien in der Pflicht, ihre Sicherheitsmaßnahmen für die Tiere einzuhalten, damit sich die Geflügelpest nicht ausbreite.

Zuletzt waren im Mannheimer Hafen mehrere tote Lachmöwen gefunden worden. Laut Stadt waren sie an Wildvogelgrippe erkrankt. Deshalb muss Geflügel im Stadtgebiet von Mannheim in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen untergebracht sein. Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel auch im Rhein-Neckar-Kreis im Stall bleiben.

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