Eine zwölfjährige Haftstrafe und eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Totschlags und schwerer Aussetzung - so lautet das Urteil des Landgerichts Tübingen gegen einen 21-jährigen Mann aus Bodelshausen (Kreis Tübingen). Der Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses bereits gestanden: Im Juni tötete er seine damals 22-jährige Freundin in deren Wohnung in Mössingen (Kreis Tübingen) und ließ das gemeinsame Kind mit der Leiche der Mutter in der Wohnung zurück. Das Urteil nahm der 21-Jährige regungslos auf. Sein Anwalt kündigte direkt nach dem Schuldspruch im Gespräch mit dem SWR Revision an.
Richter: "unbedingter Tötungsvorsatz"
Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von "unglaublicher Brutalität". Es liege aufgrund der Grausamkeit der Tat nicht fern, in diesem Fall auch an Mord zu denken, erklärte der Richter. Der bei Gericht unauffällige Mann soll sein Opfer unter Alkoholeinfluss unter anderem mit einem Wasserkocher geschlagen, sie erstochen und erwürgt haben. Zudem brachte er die gemeinsame Tochter in eine lebensgefährliche Lage, als er die Wohnung verließ, ohne sich um das gemeinsame einjährige Kind zu kümmern.
Wie es soweit kommen konnte, diese Antwort blieb er schuldig. Das Gericht betonte, dass kein Motiv ersichtlich wurde. Weil der Angeklagte alkoholabhängig ist, gehe man aber von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegte, nicht vorbestraft ist und versuchte, sich bei den Angehörigen zu entschuldigen. Die Mutter der Getöteten nahm die Entschuldigung aber nicht an. Strafverschärfend war laut Gericht, dass der Beschuldigte der kleinen "Tochter die Mama genommen" hat. Es werde ein schwerer Weg für das Kind, das jetzt ohne Mutter aufwachse und später erkennen müsse, warum und was geschehen war.
Alkoholabhängigkeit: Angeklagter soll Entzug machen
Seit Januar wurde der Fall am Tübinger Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hielt maximal sechs Jahre Haft für ausreichend. Einig waren sich beide Parteien darüber, dass der Angeklagte einen zweijährigen Alkoholentzug machen soll. Denn reichlich Alkohol hatte er auch in der Tatnacht getrunken.
Der Richter schilderte bei der Urteilsverkündung noch einmal, was über den Tag der Tat, einem Samstag im vergangenen Juni, bekannt ist. Demnach waren der Beschuldigte und die Getötete mit ihrem Kind bei einer Hochzeitsfeier und sind danach zur Wohnung der Frau in Mössingen gefahren. Der Angeklagte war demnach schon bei der Feier angetrunken. Später habe er zweimal die Wohnung verlassen, um in Gasthäusern weiter Bier und anderen Alkohol zu trinken. Als er in der Nacht wieder zurückkehrte, kam es zur Tat, der wohl ein Gerangel vorausging. Die Gerichtsmedizin wertete im Verlauf der Ermittlungen unter anderem das Fitnessarmband des Angeklagten aus: Die Herzfrequenz war eine Zeit lang außerordentlich hoch.
Tochter lebt mittlerweile bei Eltern der Getöteten
Erst zwei Tage nach der Tat kam die Oma des einjährigen Mädchens in die Wohnung, weil ihre Tochter auf eine Handy-Nachricht nicht antwortete. Im Prozess sagte sie unter Tränen aus, sie habe das Kind hilflos, durstig und verschmutzt gefunden. Und ihre Tochter tot vor dem Sofa. Die Beziehung von Opfer und Täter sei immer wieder sehr schwierig gewesen, es habe oft Streit gegeben - und schon während der Schwangerschaft Schläge, erzählte die Mutter des Opfers. Das kleine Mädchen lebt mittlerweile bei ihr und ihrem Mann.