Im Prozess um eine mutmaßliche Geiselnahme in Balingen (Zollernalbkreis) im April 2023 wurde am Montag am Landgericht Hechingen das Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte soll einen 17-Jährigen in einem Keller eines Balinger Wohnhauses etwa 45 Minuten lang festgehalten haben. Der Mann habe eine Schusswaffe in den Mund des Opfers gesteckt und den Jugendlichen mit einer Halskette gewürgt, so dass dieser fast eine Minute keine Luft bekommen habe, so die Staatsanwaltschaft.
Der Richter sagte, der Angeklagte wolle eine Art Gangsterboss sein, um sein schlechtes Selbstwertgefühl und seine schwierige Kindheit vergessen zu machen. Er bescheinigte dem 35-Jährigen eine starke kriminelle Energie, die er für hochgradig gefährlich halte. So habe er junge Leute, die in Betreuungseinrichtungen leben, abgefangen, manipuliert und für seine verbrecherischen Zwecke ausgenutzt. Vor Gericht habe er den Bogen allerdings überspannt, indem er eine starke Schizophrenie vortäuschen habe wollen. Diese sahen der Richter und der Sachverständige nur in leichter Form gegeben.
Plädoyers wurden am Vormittag verlesen
Am Vormittag waren am Landgericht Hechingen die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit Sicherungsverwahrung gefordert. Der Angeklagte sei eine Bedrohung für die Allgemeinheit. Auch das Gericht sieht bei dem Mann ein Hochrisiko für schwerste Straftaten. Wenige Monate vor der Geiselnahme war der 35-jährige Mann erst aus dem Gefängnis entlassen worden.
Auch die Verteidigung hatte die Geiselnahme nicht angezweifelt. Sie forderte das Gericht aber auf, die Krankheit des Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen. Dieser leide unter paranoider Schizophrenie.
Angeklagter wurde zwischenzeitlich in Psychiatrie untergebracht
Der Angeklagte befand sich seit Monaten in einer Psychiatrie. Ein Gutachter hatte zuletzt vor Gericht gesagt, dass der mutmaßliche Geiselnehmer genau gewusst habe, was er tat. Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft schon einmal neun Jahre lang in Haft. Gründe seien Drogenkonsum und -handel sowie ein Raubüberfall gewesen. Als er vor einigen Monaten entlassen wurde, sei er schnell wieder straffällig geworden.
Die Beweisaufnahme hatte sich seit Prozessbeginn am Landgericht Hechingen schwierig gestaltet. Das heute 18-jährige Opfer verstrickte sich selbst in Widersprüche. Zeugen machten von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.