Am Landgericht Hechingen wird seit Donnerstagvormittag eine mutmaßliche Geiselnahme verhandelt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er im April dieses Jahres einen 17-jährigen Jugendlichen in Balingen (Zollernalbkreis) in einem verschlossenen Kellerraum festgehalten und bedroht haben soll. Nach dem ersten Prozesstag steht fest: Das Verfahren wird sich als schwierig gestalten.
Zeugen verweigern die Aussage
Das Opfer selbst verstrickte sich vor Gericht mehrfach in Widersprüche. Zahlreiche Fragen des Gerichts konnte er nicht beantworten und begründete dies mit seinem schlechten Gedächtnis. Fragen des Gerichts, ob er seit April Einschüchterungsversuche erhalten habe, verneinte der junge Mann. Auch mehrere geladenen Zeugen brachten das Gericht nicht weiter. Nachdem sie belehrt worden waren, dass sie sich mit einer Aussage unter Umständen selbst belasten könnten, machten die Männer von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Eine medizinische Gutachterin bestätigte indes die Vorwürfe des Opfers. Anhand von Würgemalen am Hals habe sie rekonstruieren können, was im Keller geschehen sei. Nach ihrer Aussage hat jedoch keine Lebensgefahr für den 17-Jährigen bestanden.
Anklage: mutmaßliche Geiselnahme
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 35-Jährige sein Opfer getroffen und in den Keller eines Wohnhauses gebracht haben. Dort soll er den Jugendlichen etwa 45 Minuten festgehalten, ihn mit einer Schusswaffe und einem Skalpel bedroht und außerdem auch gewürgt haben.
Deshalb kam Opfer in Balingen frei
Opfer und Angeklagter bestätigten vor Gericht, sich vor dem Vorfall bereits gekannt zu haben. Im Keller eines Balinger Wohnhauses bedrohte der Angeklagte laut Aussage des heute 18-Jährigen nicht nur ihn, sondern auch seine Familie. Deshalb habe er schließlich angeboten, alles für den Mann zu tun. Erst dann habe dieser von ihm abgelassen.
Wenige Tage nach dem Vorfall verhaftete die Polizei den 35-Jährigen. Nachdem er zunächst in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde er vor wenigen Wochen in eine psychiatrische Einrichtung verlegt. Ob er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war, soll das Gutachten eines Sachverständigen klären. Das Landgericht Hechingen hat weitere drei Verhandlungstage angesetzt.