Das Landgericht Hechingen hat einen 53-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er seine 20-jährige Nichte und einen ihrer Freunde ermordet.
Damit folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten auf lebenslange Haft wegen Doppelmordes mit Geiselnahme plädiert. Laut Staatsanwaltschaft wollte der 53-Jährige noch mehr Personen töten. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Mordmotiv war Rache im Doppelmord-Prozess
Der 53-jährige Doppelmörder war der Überzeugung, vom Freundeskreis seiner Nichte um mehrere hunderttausend Euro bestohlen worden zu sein. Sein Geld hatte er in bar in seiner Wohnung versteckt. Als die Scheine nach und nach schwanden, fing er an, seine Nichte und ihre Freunde zu verdächtigen.
In seiner Vorstellung hatten sie ihn über längere Zeit immer wieder bestohlen. Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Angeklagte durch seinen Drogenkonsum schlicht den Überblick über seine Finanzen verloren hat.
Richter am Landgericht Hechingen: "Ungewöhnlich bizarrer Fall"
Bei der Urteilsbegründung sprach der Richter von einem "ungewöhnlichen Fall". Dass so ein Mord am hellichten Tag in einer Kleinstadt auf der Schwäbischen Alb begangen wurde, sei schon sehr bizarr. Im Dezember 2022 hatte der 53-Jährige seine Nichte am frühen Morgen in ihrer Wohnung angetroffen, gefesselt und mit einer Pistole bedroht.
Immer wieder fragte er sie nach dem vermeintlich gestohlenen Geld. Mit ihren Antworten war er nicht zufrieden und erdrosselte sie in der Badewanne. Ihre Leiche hatte er in seinem Garten vergraben. Wenige Tage später lockte er einen 23-jährigen Freund der Nichte in den Hinterhalt und erschoss ihn auf der Straße in Albstadt. Dem Toten steckte er einen 10-Euro-Schein in den Mund, bevor er sich der Polizei stellte.
Mörder weiter ohne Reue
Bei der Urteilsbegründung zeigte sich der Mann wenig reumütig. Auch während des Prozesses gab er sich immer wieder gelangweilt und genervt. Bereits am zweiten Verhandlungstag war es deswegen zu einem Zwischenfall gekommen. Angehörige des Opfers hatten sich laut eines Justizbeamten durch Blickkontakt mit dem Angeklagten verhöhnt gefühlt.