Neun mutmaßliche "Reichsbürger" sind am Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt, unter anderem auch der Reutlinger Markus L. Am Mittwoch haben Menschen aus dem Umfeld des Reutlingers ausgesagt. Sie konnten wenig über dessen politische Einstellung und sein Privatleben sagen. Der Angeklagte soll einer Gruppe um Prinz Reuß angehören und bei einer Wohnungsdurchsuchung auf Polizisten geschossen haben.
Familienangehörige des Angeklagten schweigen
Da Markus L. sich selbst nicht äußert, vernimmt das Gericht Zeugen aus seinem persönlichen Umfeld. Unter anderem sollte ein Bruder des Angeklagten aussagen. Weil dieser aber wegen Krankheit nicht erscheinen konnte, wurde seine Aussage auf einen der kommenden Verhandlungstermine verschoben. Die Mutter und ein weiterer Bruder des Angeklagten hatten bereits angekündigt, nicht aussagen zu wollen. Weil sie mit Markus L. verwandt sind, müssen sie keine Aussage machen.
Zeuge beschreibt Markus L. als "ruhig" und "freundlich"
Der Vorsitzende des Schützenvereins, in dem Markus L. Mitglied und Sportleiter war, sagte als Zeuge aus. Er kenne Markus L. bereits seit etwa zehn Jahren und schätze ihn als freundlichen und ruhigen Menschen ein. "Ich hätte ihm meine Waffen überlassen", sagte er über den Angeklagten.
Sie hätten sich nie über politische Themen unterhalten, zur politischen Einstellung von Markus L. konnte er nicht viel sagen. "Da rege ich mich über manche Sachen von unserer Regierung mehr auf als er", so der Zeuge. Er kenne die Mutter und den Stiefvater des Angeklagten flüchtig. Markus L. interessiere sich für Autos und Motoren.
Trotz Festnahmen der "Reuß"-Gruppe Verfassungsschutz sieht anhaltende Bedrohungslage durch "Reichsbürger" in BW
In mehreren deutschen Städten laufen derzeit Prozesse gegen Gruppierungen der sogenannten Reichsbürger. Laut Verfassungsschutz bleibt die Bewegung trotzdem eine beständige Gefahr.
Reutlinger lernt neue Mitglieder beim Schießen ein
Inzwischen sei Markus L. nicht mehr Mitglied im Schützenverein. Wegen seiner Verhaftung wurde er vom Verband ausgeschlossen, so der Vorsitzende des Schützenvereins weiter. Er selbst hätte ihn ohne Verurteilung nicht aus dem Verein geworfen.
Markus L. sei mehrmals pro Woche als Aufsicht oder zum Trainieren an den Schießstand gekommen, sagte der Vereinsvorsitzende. Er sei ein sehr guter Schütze und habe neue Mitglieder im Schützenverein eingelernt. "Soweit ich ihn kenne, schießt er mit allen Waffen und recht gut", sagte der Zeuge. Auf die Vereinswaffen habe Markus L. aber keinen Zugriff gehabt.
Kein Austausch über politische Einstellung
Ein weiterer Bekannter, der den Angeklagten aus einer Reservistenkameradschaft der Bundeswehr kennt, sagte ebenfalls als Zeuge vor Gericht aus. Auch er beschrieb Markus L. als ruhige Person, er haben ihn als "unauffällig" wahrgenommen.
Gemeinsam hätten sie an Treffen der Reservisten teilgenommen, die vor allem aus Vorträgen, Grillabenden und Wanderungen bestanden hätten. Dabei hätten sie sich über aktuelle Themen unterhalten. Über die politische Einstellung des Angeklagten konnte er aber ebenfalls nichts sagen. "Er hat sich politisch nie geäußert", sagte der Zeuge. Die Kameradschaft sei nicht eng oder freundschaftlich gewesen. Trotzdem habe er Markus L. für mehrere Wochen ein Auto ausgeliehen.
Videos von Schusswechsel mit der Polizei
Markus L. wird unter anderem vorgeworfen, bei einer Hausdurchsuchung auf Polizisten geschossen zu haben. Davon gibt es Videos, die vor Gericht ausgewertet wurden. Bei dem Schusswechsel in Reutlingen wurde einer der Polizisten am Ellenbogen getroffen und schwer verletzt. Ein weiterer Beamter wurde am Finger verletzt. Der Generalbundesanwalt wirft Markus L. vor, in Tötungsabsicht geschossen zu haben.
Geldstrafe wegen militärischer Kennzeichen
Ein weiteres Thema bei beiden Zeugenvernehmungen war Markus L.s Einstellung zu den Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Dazu sagten beide Zeugen nichts aus, weil in beiden Gruppen in dieser Zeit keine Treffen stattgefunden hätten.
Markus L. hatte 2021 bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Ofterdingen (Kreis Tübingen) teilgenommen und dabei ein schwarzes Barett mit Verbandsabzeichen auf dem Kopf getragen. Er wurde wegen des Verstoßes gegen das Uniform- und politische Kennzeichenverbot zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.
In dem Prozess geht es noch mehrere Wochen um den Reutlinger Fall. Unter anderem soll ein weiterer SEK-Beamter aussagen, der bei einem Schusswechsel in der Wohnung des Angeklagten verletzt wurde.