
Martin Lai, Geschäftsführer der Suedhang Rösterei und eines Cafés in der Tübinger Jacobsgasse, ärgert sich. Wenn die Kunden in seinem Café einen Cappuccino zum Mitnehmen mit Hafermilch bestellen, dann verdient er weniger als an einem Cappuccino mit Kuhmilch. Der Grund: Kuh- und Hafermilch werden bei "to go" unterschiedlich besteuert. Kuhmilch schlägt mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, Hafermilch mit 19 Prozent.
Café-Besitzer verdient weniger mit Hafermilch wegen Mehrwertsteuer
Ungerecht, findet Lai. "Wieso soll ich mehr bezahlen, nur weil ich mich vegan ernähren möchte?" Ungefähr die Hälfte seiner Kunden trinkt ihre Heißgetränke mit Hafermilch, so der 41-Jährige. Mehr verdient der Unternehmer aber an den Getränken mit Kuhmilch. Er macht eine Beispielrechnung mit einem Getränk für fünf Euro. Für einen Cappuccino "to go" mit Hafermilch fallen 60 Cent mehr Mehrwertsteuer an, als für einen mit Kuhmilch. Mehr Geld für ein Getränk mit Hafermilch verlangen? Für Lai keine Option. Er will, dass bei ihm beide Getränke gleich viel kosten.
Und weil Martin Lai die Sache keine Ruhe lässt, hat sich der gelernte Mathematiker etwas ausgedacht. Laut dem sogenannten Butter- und Margarinegesetz gilt für Milch folgende Definition: "Milch: das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten."

Streit um Mehrwertsteuer: Tübinger Gastronom will bis vor das Bundesverfassungsgericht
"Also, wenn das Milch ist - das kriegen wir hin", so Lai. Er baute eine zirka 30 Zentimeter hohe rosa Holzkuh. Wie jede andere Kuh hat sie Euter und Zitzen. Im Inneren der Kuh befindet sich ein Behälter. Dort kippt Lai Hafermilch hinein. Was dann unten durch die Zitzen herauskommt, ist für Lai - laut Definition - Kuhmilch. Und "to go" somit mit sieben Prozent zu besteuern und nicht mit 19. Vorausgesetzt, das Getränk enthält einen Kuhmilchanteil von mindestens 75 Prozent.

Streit mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert. Um sein Anliegen durchzubringen, will Lai bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Glaubt er wirklich an einen juristischen Erfolg? "Das weiß ich nicht genau. Aber ich möchte Aufmerksamkeit und ich möchte, dass die Leute darüber sprechen." In Tübingen ist ihm das schon mal gelungen.
Kommentare (6)
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"Rund 60 Cent mehr müsste er beispielsweise für einen Cappuccino mit Hafermilch verlangen, um die Differenz auszugleichen." Wenn diese Differenz den 12% Differenz entspricht, würde Herr Lai Milch im (Netto)Wert von 5 € in jeden Cappuccino schütten. Oder wie sonst rechnet der "gelernte Mathematiker "?
Der Artikel ist schlecht recherchiert. Normalerweise werden in üblichen Cafés alle Getränke mit 19% besteuert. Nur in Imbiss ähnlichen Cafés oder beim To-Go, kann 7% anfallen wenn das Getränk zu mindestens 75% aus Tiermilch besteht. Die Kritik ist absolut berechtigt alleine schon warum man Gastronomie mit wieder verwendbaren Geschirr gegenüber Müll Geschirr bevorzugt ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem ist es nicht plausibel warum man mehr Dienstleistungen höher besteuert als weniger. Und zuletzt warum Kuhmilch als Lebensmittel gilt und Hafermilch etc. nicht, ist auch nicht mehr zeitgemäß. Aber mit gutheißen von Steuerbetrug (der Zweck heiligt nicht die Mittel) und ungenauen Angaben wird mir nicht ersichtlich warum ich hierfür GEZ bezahlen soll!?
Wenn ich als Steuerberater*in mal schlichten darf: Ist völlig egal, welche Milch darin ist, sofern das Getränk nicht zu mehr als 75% aus Milch besteht. Cappuccino als Getränk mit weniger als 75% Milch (und das ist eigentlich jeder Cappuccino, nur bei Latte Macchiato macht es einen Unterschied) unterliegt immer 19% Umsatzsteuer. Ja, in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz steht Kaffee, dies bezieht sich aber auf gemahlenen, nicht auf aufgebrühten Kaffee. Also: Der Kaffee an sich sorgt schon für 19% Steuer. Da hat jemand also scheinbar gar keine Ahnung, belastet mit Quatsch die Arbeit der Finanzämter und stürzt sich selbst mit ins Unglück. Besser erst informieren, denn dies ist eine Steilvorlage an Finanzämter - wenn jemand schon hieran scheitert, mag eine Betriebsprüfung Sinn machen, oder? Gute Übersicht: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/mehrwertsteuer-gastronomie/
@Tobias: Es macht aber einen Unterschied, ob es ein Cappuccino to go ist oder ob er im Café verzehrt wird. Bei letzterem sind immer 19% fällig, egal ob es Kuh- oder Hafermilch ist.
Hallo Patrick, dein Text ist zum einen ungenau und geht zum anderen am Thema vorbei. Das übliche Mischungsverhältnis von Cappuccino beträgt 1:2:2, also z.B. 25ml Espresso, 50ml Milch und 50ml Milchschaum. Flat White ist sehr ähnlich. Unter 75% Milch in Cappuccino oder Flat White wirst du in Cafés nur in Ausnahmefällen finden. In den mir bekannten Cafés (ich aber selber in der Gastronomie) sind Cappuccino u Flat White die am häufigsten verkauften Kaffeegetränke, v.A. in den Cafés, die den Schwerpunkt auf Kaffee legen und nicht auf Kuchen&Co. Dass in diesen Cafés Cappuccino mit Hafermilch zu Kuhmilch einen großen Unterschied macht (entweder im Preis für den Kunden oder im Gewinn für den Betreiber) ist bei den Betreibern einfach Alltag und ein bekanntes und regelmäßig angesprochenes Thema.
Abgesehen von der Absonderlichkeit, dass Patrick sich als Steuerberater*in bezeichnet, hat er absolut recht!
Zumal er ein Steh- oder To-Go-Café betreiben müsste wenn ich es richtig verstanden habe.
Wenn er bei 12 % MwSt. Differenz und einer reinen Milchmenge (geschäumt) von 50 ml gleich 60 Cent mehr verlangt, kann er mir leider nichts andrehen. Man kann auch einfach guten schwarzen Kaffee verkaufen und alle Arten von Milch zum Selbstfüllen nach der Kasse anbieten, dann ist dieses Problem nicht existent. Wer unbedingt den Luxus eines vom Barista gezauberten des Schaumherzles haben möchte, dem seien auch 60 Cent mehr zumutbar.
Wenn er tatsächlich - wie hier beschrieben - aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung "weniger verdient, wenn die Kunden in seinem Café einen Cappuccino mit Hafermilch trinken", dann begeht er Steuerhinterziehung. Nur so als Hinweis. Gerne zahle ich Gebühren für diese Art der Berichtertstattung!
Kannst du diesen Zusammenhang erläutern? Die Kunden sehen nur die Brutto Preise und in vielen Cafés sind diese für Hafer- und Kuhmilch Cappuccinos gleich. Von diesem Betrag muss nun eine unterschiedlich große Menge ans FA abgeführt werden, es bleibt also ein unterschiedlicher Netto Betrag für den Betreiber übrig. Wie du an dieser Stelle auf Steuerhinterziehung schließt, ist nicht nachvollziehbar
Ich finde es wirklich ungerecht und unangebracht, dass vegane Lebensmittelalternativen oft höher besteuert werden als die nicht-veganen Varianten. Es reicht doch schon, dass diese häufig von den Supermärkten teurer gemacht werden, weil es sich um Nischenprodukte handelt. Und das in Zeiten des Klimawandels, in denen es doch sinnvoll ist, auf vegane Lebensmittel zurückzugreifen. Daher finde ich es super, dass der Herr Lai auf eine so kreative Übergangslösung gekommen ist, die Steuer zu hintergehen. Hoffentlich bekommt er vor Gericht Recht.
Er bekommt natürlich nicht Recht sondern muss sich für versuchte Steuerhinterziehung verantworten.