Verstoß gegen das Grundgesetz?

Erzdiözese Freiburg kritisiert Polizeieinsatz bei Gottesdienst in Bisingen-Thanheim

Stand
Autor/in
Judith Hüwelmeier
Die multimediale Reporterin im SWR Studio Tübingen Judith Hüwelmeier

Weil ein Pfarrer falsch geparkt hat, haben Beamte einen Gottesdienst unterbrochen. Die Erzdiözese Freiburg kritisiert den Einsatz. Rechtliche Schritte will sie aber nicht einleiten.

Die Erzdiözese Freiburg hat die Polizei für die Unterbrechung eines Gottesdienstes in Bisingen-Thanheim (Zollernalbkreis) kritisiert. Zwei Beamte hatten am Sonntag vor einer Woche einen Priester während seiner Festpredigt in der katholischen Kirche St. Ulrich unterbrochen. Er und ein weiteres Gemeindemitglied hatten eine Anwohnerin zugeparkt, die dringend zur Arbeit musste.

Laut Erzbischöflichem Ordinariat stellt die Unterbrechung des Gottesdienstes einen Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes dar, also gegen die ungestörte Religionsausübung. Dieser sei schwerwiegender zu bewerten als die rechtlich problematische Parksituation.

Polizei unterbricht Gottesdienst: Verstoß gegen das Grundgesetz?

Denn: "Die Störung einer gottesdienstlichen Feier ist grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn diese mit Blick auf zu schützende höherwertige Rechtsgüter angezeigt ist", schreibt das Erzbischöfliche Ordinariat. Die Situation sei noch nicht abschließend bewertet. Die Störung des Gottesdienstes sei jedoch kein angemessenes Mittel zur Lösung der Situation gewesen. Wie die aber hätte aussehen können, lässt die Erzdiözese Freiburg in ihrer Stellungnahme offen.

Erzdiözese: Keine rechtlichen Schritte gegen Polizei

Auf Nachfrage des SWR schreibt die Erzdiözese: "Wir können und wollen der Polizei nicht vorgeben, wie sie bei dem Vorfall alternativ hätte reagieren können - eine Unterbrechung des Gottesdienstes war unserer Überzeugung nach aber nicht angemessen".

Von kirchlicher Seite werde es keine rechtlichen Schritte gegen die Polizisten geben. Wichtiger sei die Sensibilisierung und der Respekt dafür, was ein Gottesdienst für gläubige Menschen bedeute: etwa der direkte Bezug zu Gott, der Moment des Gebets und die gemeinsame Feier, so ein Pressesprecher.

Die Reutlinger Polizei teilte dem SWR mit, sie habe die Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg zur Kenntnis genommen. Seit dem Ereignis in Thanheim stünde man in Kontakt.

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Für das Falschparken hatte Pfarrer Menacherry eine Erklärung: Sein eigener Parkplatz werde verbotenerweise ständig von anderen Gemeindemitgliedern benutzt. Sein Auto und das eines weiteren falsch parkenden Gemeindemitglieds konnten umgeparkt und der Gottesdienst laut Polizei "nach wenigen Minuten ungestört weitergeführt werden".

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