Die Polizei befragt den Thanheimer Priester

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Erzdiözese Freiburg kritisiert Polizeieinsatz bei Gottesdienst in Bisingen-Thanheim

Stand
Autor/in
Judith Hüwelmeier
Die multimediale Reporterin im SWR Studio Tübingen Judith Hüwelmeier

Weil ein Pfarrer falsch geparkt hat, haben Polizeibeamte am Sonntag in Bisingen-Thanheim einen Gottesdienst unterbrochen. Die Erzdiözese Freiburg kritisiert den Einsatz.

Die Erzdiözese Freiburg hat die Polizei für die Unterbrechung eines Gottesdienstes in Bisingen-Thanheim (Zollernalbkreis) kritisiert. Zwei Beamte hatten am Sonntag einen Priester während seiner Festpredigt in der katholischen Kirche St. Ulrich unterbrochen, weil er eine Anwohnerin zugeparkt hatte.

Laut Erzbischöflichem Ordinariat stellt die Unterbrechung des Gottesdienstes einen Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes dar, also gegen die ungestörte Religionsausübung. Dieser sei schwerwiegender zu bewerten als die rechtlich problematische Parksituation, heißt es.

Polizei unterbricht Gottesdienst: Verstoß gegen das Grundgesetz?

Denn: "Die Störung einer gottesdienstlichen Feier ist grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn diese mit Blick auf zu schützende höherwertige Rechtsgüter angezeigt ist", schreibt das Erzbischöfliche Ordinariat. Die Situation sei noch nicht abschließend bewertet. Die Störung des Gottesdienstes sei jedoch kein angemessenes Mittel zur Lösung der Situation gewesen. Wie die aber hätte aussehen können, lässt die Erzdiözese Freiburg in ihrer Stellungnahme offen.

Die Polizisten kamen am Sonntag zu einem ungelegenen Zeitpunkt. Ausgerechnet während der Feier zu Ehren des heiligen Ulrich, Schutzpatron der Thanheimer Kirche, unterbrachen sie die Messe. Es ist einer der wichtigsten katholischen Gottesdienste im 942-Seelen-Dorf.

Für das Falschparken hatte Pfarrer Menacherry eine Erklärung: Sein eigener Parkplatz werde verbotenerweise ständig von anderen Gemeindemitgliedern benutzt. Sein Auto und das eines weiteren falsch parkenden Gemeindemitglieds konnten umgeparkt und der Gottesdienst ungestört weitergeführt werden.

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