In einer Höhle bei Bitz (Zollernalbkreis) sind mindestens zwei Fledermäuse verendet, nachdem ihr Winterschlaf durch eine Explosion gestört worden war. Der Landkreis hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Polizei ermittelt. Mittlerweile nicht mehr gegen Unbekannt, sondern gegen einen Jugendlichen, sagte ein Sprecher am Montag dem SWR. Nähere Angaben könne er aus Gründen des Jugendschutzes nicht machen. Zunächst hatten der "Schwarzwälder Bote" und die "Schwäbische Zeitung" über den Vorfall berichtet.
Aufzeichnung einer Wildtierkamera von Anfang Februar
Eine Wildtierkamera an der Höhle "Hohler Fels" hatte schon am 7. Februar aufgezeichnet, wie mutmaßlich eine Gruppe Jugendlicher eine Art Feuerwerkskörper zündete, sagte Dieter Hoffmann von der Arbeitsgemeinschaft Höhle und Karst Albstadt auf Anfrage des SWR. Eine Fledermaus sei vermutlich unmittelbar nach der Explosion getötet worden, so Hoffmann.
Der "Hohle Fels" bei Bitz ist demnach ein wichtiges Winterquartier für Fledermäuse. Eine andere Fledermaus sei tot in einer Deckenspalte gehangen. Sie sei wohl einige Tage nach der Explosion dorthin zurückgekehrt, so Hoffmann. Die anderen Fledermäuse sind vermutlich aus der Höhle vertrieben worden. Ob sie das Wecken aus dem Winterschlaf überleben, sei nicht klar. "Nach einer solchen Störung genügt vermutlich der leider übliche Publikumsverkehr in der Höhle, um noch mehr Tiere zu töten."
Überlebenschance für Fledermäuse gering
Die Überlebenschance von Fledermäusen, die aus dem Winterschlaf gerissen werden, seien im Februar eher gering. Es ist nicht die erste Störung in dem Winterquartier für die Tiere. "Nach einer Silvesterparty 2004/05 hat es über zehn Jahre gedauert, bis die ersten Fledermäuse zurückkamen", so Hoffmann. Erst seit zwei Jahren sei die Population wieder auf die Zahlen von vor dem Millennium zurückgekehrt.
PETA bietet 1.000 Euro Belohnung - Polizei braucht Hinweise nicht mehr
Am Montag setzte die Tierschutzorganisation PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus. Damit sollten Hinweise belohnt werden, die "zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen". In ihrer Mitteilung erklärte die Organisation: "Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes".
Solch eine Tat könne mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch PETA werde "in den kommenden Tagen Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten", heißt es weiter.
Doch Hinweise brauche die Polizei eigentlich nicht mehr, sagte ein Polizeisprecher dem SWR. Die Ermittelnden könnten den Kreis der Verdächtigen gut eingrenzen. Dennoch nähmen sie jegliche Hinweise gerne entgegen.