Die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) ist für ungültig erklärt worden. Der neu gewählte Bürgermeister soll die Wählerinnen und Wähler getäuscht haben, indem er seine Suspendierung bei der Polizei abgestritten hat.

Rechtsstreit um Bürgermeisterwahl

Wähler in Alpirsbach halten Neuwahlen für richtig

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Anette Hübsch
Anette Hübsch ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.
Theresa Krampfl
Theresa Krampfl

Der Streit um die Bürgermeisterwahl geht in die nächste Runde. Gegen die Entscheidung des Landratsamts, die Wahl für ungültig zu erklären, will der neu gewählte Bürgermeister klagen.

Die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) ist ungültig. Das hat der Freudenstädter Landrat Klaus Michael Rückert am Mittwoch bekanntgegeben. Das gelte für beide Wahlgänge, also die Haupt- und Stichwahl vom April dieses Jahres. Gewählt haben die Alpirsbacher den parteilosen Sven Christmann. Doch er soll die Wählerinnen und Wähler getäuscht haben, indem er seine Suspendierung als Polizist verschwiegen und später auch abgestritten hat.

Viele Menschen in Alpirsbach halten die Entscheidung des Landratsamts für richtig:

Christmann ist wegen Ermittlungen suspendiert

Der Grund für die Suspendierung sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das Landgericht Karlsruhe prüft derzeit noch, ob es zu einem Prozess gegen Christmann kommen wird. Es gebe den Vorwurf, er habe mit einem Kollegen 10.000 Euro Vermittlungsprovision kassiert, ohne etwas vermittelt zu haben, heißt es am Landgericht.

Jetzt muss die Stadt unverzüglich Neuwahlen anordnen, heißt es im Landratsamt. Zum 1. Juli hätte Christmann sein Amt im Rathaus von Alpirsbach antreten müssen.

Aktive Täuschung der Wähler

Drei Einsprüche gab es gegen die Wahl, die die Aufsichtsbehörde geprüft hat. Das Ergebnis: Das Landratsamt habe "gesicherte Informationen erhalten, dass Herrn
Christmann schon lange vor Beginn des Bürgermeister-Wahlverfahrens die Führung der
Dienstgeschäfte gemäß Paragraf 39 BeamtStG (Suspendierung) verboten wurde". Dieses Verbot bestehe seither unverändert, so der Freudenstädter Landrat. Dass Christmann das auch auf seiner Homepage abstreitet, sei als aktive Täuschung der Wähler zu bewerten.

Christmann will gegen Entscheidung des Landratsamts klagen

Sven Christmann hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage gegen die Entscheidung des Freudenstädter Landratsamt eingereicht. Das sagte sein Anwalt am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Seiner Meinung nach sei es eine Definitionsfrage. Die Behörde hatte erklärt, Christmann sei als Polizeibeamter die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden und dies als Suspendierung bezeichnet.

Sein Anwalt widerspricht: Eine Suspendierung ist eine vorläufige Dienstenthebung. Diese liege im Fall seines Mandanten aber nicht vor. Dass Christmann im Wahlkampf bestritten hat, suspendiert zu sein, sei deswegen "objektiv nicht unwahr", so der Anwalt zur Deutschen Presse-Agentur.

Amtierender Bürgermeister Pfaff sieht Fehler auch beim Bürger

Der amtierende Bürgermeister Michael Pfaff (parteilos) wusste vor der Wahl bereits, dass es Gerüchte um Christmann gibt. Er habe Christmann aber vertraut und deshalb nicht gehandelt. Pfaff sagt im SWR-Interview, er findet, alle Beteiligten seien für dieses Chaos verantwortlich.

Pfaff gibt nun wie geplant Ende Juni sein Amt ab. Dann kommt erstmal ein Vertreter. Pfaff rechnet damit, dass Neuwahlen frühestens im September möglich sind, ein Start des neuen Bürgermeisters frühestens im Dezember oder Januar. Er selbst möchte bei Neuwahlen auch wieder antreten.

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