Es ging hin und her zwischen Umweltschützern und der Stadt Freiburg. Doch nun ist klar: Ein Teil des Dietenbachwaldes darf gerodet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte vor einem Jahr dagegen Einspruch eingelegt. Diesen hat das Gericht abgelehnt.
Rodung bis Ende Februar möglich
Es geht um Bäume auf einer Fläche von rund 3.000 Quadratmetern, vergleichbar mit der Größe eines halben Fußballfeldes. Hier soll eine Gasleitung auf eine andere Trasse verlegt werden. Dafür soll der kleine Wald weichen. Außerdem sollen in dem Gebiet weitere Bäume für eine geplante Straßenbahnlinie gefällt werden - auf einer Fläche von 44.000 Quadratmetern.
Die geplanten Rodungen stoßen schon lange auf Widerstand. Auch Aktivisten besetzten deswegen Bäume. Der NABU hatte eine Alternativtrasse mit weniger Eingriffen in den Wald vorgeschlagen, doch diese würde die Planung der Stadt für das Neubaugebiet jedoch zu stark beeinträchtigen, urteilte nun das Verwaltungsgericht Freiburg. Damit ist die Bahn frei für die Fällung der Bäume. Angesichts der aktuellen Rodungssaison könnte das Waldstück bis Ende Februar gerodet werden.