Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen die 83-jährige Frau. Ihr Mann war schwer an Demenz erkrankt gewesen. Die Seniorin hatte ihn zuhause gepflegt und war damit offenbar massiv überfordert. Im Januar diesen Jahres hatte sie ihn aus Verzweiflung mit einem Waschlappen erstickt und getötet.
Bewährungsstrafe gefordert
Auch die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Eine sogenannte "doppelte Strafmilderung" habe vorgelegen. Strafmildernd sei zum einen gewesen, dass die Angeklagte den Notruf verständigt und die Tat sofort gestanden habe. Außerdem habe sie nicht viel Kraft gebraucht, um ihrem Mann das Leben zu nehmen.
Anwalt kritisiert Pflegenotstand
Während die Angeklagte zurückhaltend und spürbar angegriffen den Prozess verfolgte, sprach ihr Anwalt in seinem Plädoyer von einem "tragischen Tod" und prangerte die Pflegenotstand in Deutschland an. Seine Mandatin sei völlig verzweifelt und überlastet gewesen. Er habe nicht leiden müssen und sie habe die Tat tief bereut. Nach Ansicht des Anwalts wäre die Mindeststrafe von drei Monaten auf Bewährung angemessen gewesen.
Angeklagte verzweifelt und überfordert
Nach Angaben ihres Anwalts war die Angeklagte komplett überfordert gewesen und habe deswegen eine Depression entwickelt. Auch waren sich alle Beteiligten am Landgericht einig, dass sie die Tat nicht geplant, sondern im Affekt gehandelt habe.