Die Angeklagte hat am Morgen des 2. Januar diesen Jahres ihrem 88-jährigen Ehemann in der gemeinsamen Wohnung einen Waschlappen ins Gesicht gedrückt. Dies teilte der Verteidiger in einer Erklärung seiner Mandantin zu Beginn des Prozesses vor dem Freiburger Landgericht mit. Die Frau habe aus Mitleid, Verzweiflung und physischer Überlastung gehandelt, erklärte ihr juristischer Beistand am Mittwochvormittag. Sie sei mit der Betreuung überfordert gewesen. Kurz nach der Tat habe sie selbst die Polizei alarmiert. Sie muss sich nun wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Der Verteidiger bat mit Rücksicht auf das Alter seiner Mandantin, das Verfahren möglichst kurz zu halten.
Die 83-Jährige hatte auch versucht einen Pflegeplatz für ihren Mann zu bekommen, den sie auch wenige Tage vor der Tat erhielt. Die Frau wollte ihren Mann aber nicht vor Weihnachten in ein Heim geben. Daher musste sie ihn weiter pflegen. Vor Gericht kam auch zur Sprache, dass beide Eheleute sich Gedanken darüber gemacht hatten, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, indem sie mit ihrem Wagen gegen einen Lkw fahren. Dieser Gedanke sei allerdings verworfen worden, da man keine Dritten in Mitleidenschaft ziehen wollte.