Das Amtsgericht Lörrach hat am Donnerstag einen 31-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Der Mann war im August 2023 mit seinem Porsche auf der A5 in Richtung Freiburg unterwegs. Auf der Überholspur rammte er mit 240 Stundenkilometern ein vorausfahrendes Auto, das halb so schnell fuhr. Dessen Fahrer starb nach der Kollision.
Mann entschuldigt sich bei Angehörigen
Der 31-Jährige hat zu Beginn der Verhandlung seine Tat eingeräumt. Vor vollen Zuschauerrängen sagte er - zum Teil unter Tränen: "Ich bereue dies zutiefst, ich trage die Schuld."
Mit 240 Stundenkilometern nachts über die Autobahn
Der Mann hatte an einem Abend im August 2023 eine Ausfahrt mit einem Freund in seinem Porsche gemacht. Er hatte Alkohol getrunken. Bei Basel überquerte der 31-Jährige die Grenze und fuhr auf die A5 in nördliche Richtung. Auf einem Abschnitt ohne Tempolimit war der Mann laut Gutachter auf der Überholspur mit 240 Stundenkilometern unterwegs.
Gutachter: Aufprallwucht war massiv
Dabei hatte der Fahrer bei Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) ein halb so schnelles Auto von hinten gerammt und auf die Motorhaube gehoben. Der andere Autofahrer wollte gerade einen Lieferwagen überholen. Der Autofahrer kam bei dem Unfall ums Leben. Laut Gutachter war der Aufprall aufgrund seiner massiven Wucht tödlich.
Fahrer räumte Schuld erst nicht ein
Zunächst wollte der Unfallverursacher seinen Beifahrer überreden, die Schuld auf sich zu nehmen. Er sollte sagen, er sei gefahren. Der31-Jährige soll ihm dafür Geld geboten haben. Das haben Zeugen im Gericht bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war dem Unfallverursacher allerdings noch nicht klar, dass ein Mann bei dem Auffahrunfall ums Leben gekommen war.
Das Gericht sprach von einem tragischen Fall für Familie und Freunde des Getöteten. Es würdigte jedoch das Schuldeingeständnis des 31-Jährigen, der seine Verantwortung für den tödlichen Unfall erkannte. Positiv bewertete das Gericht auch, dass er sich mit den Angehörigen auf eine Entschädigungszahlung einigte. Das Gericht verpflichtete ihn darüber hinaus zu weiteren Zahlungen in Höhe von insgesamt 75.000 Euro an die beiden Kinder und die Ex-Frau des getöteten Fahrers.