Das Amtsgericht Freiburg hat einen 23-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Juni 2023 war der Angeklagte als Radfahrer nachts in Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) gegen einen Fußgänger gefahren. Der Passant starb später an seinen Verletzungen. Laut Gutachten war der Radfahrer ohne Licht und zu schnell unterwegs gewesen. Der 23-Jährige habe die Vorwürfe nicht abgestritten, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Zusammenprall in stockdüsterer Umgebung in Kirchzarten
Der Unfall ereignete sich gegen 23 Uhr auf einem Geh- und Radweg in Kirchzarten. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass der Ort des Zusammenpralls stockdunkel gewesen sei. Es habe keine Beleuchtung durch Straßenlaternen oder Häuser gegeben. Der 56 Jahre alte Fußgänger habe mit seiner Lebensgefährtin ein Videogespräch geführt, als er von hinten angefahren wurde. Dadurch wurde er laut Urteil auf den Boden geschleudert. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er im Krankenhaus starb.
Radfahrer war laut Gutachten zu schnell
Plötzlich sei ein Schatten aufgetaucht, so beschreibt der Angeklagte in seiner schriftlichen Erklärung zu Beginn des Prozesses den Zusammenstoß. Er sei auf dem Weg von der Arbeit nach Hause gewesen und habe den Fußgänger nicht kommen sehen. Nach dem Zusammenstoß mit dem 56-jährigen Fußgänger sei der Angeklagte so schnell wie möglich aufgestanden, um die Person anzusprechen.
Ein Gutachten hat die Geschwindigkeit des Fahrradfahrers und den Zusammenprall untersucht. Es kommt zu dem Schluss, dass der Radfahrer zu schnell unterwegs gewesen sei. Da der Radfahrer kein Licht an seinem Fahrrad hatte, geht das Gutachten davon aus, dass er etwa sieben Meter weit sehen konnte. Unter diesen Bedingungen hätte er nur 15 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Jedoch sei er mit 25 bis 30 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen.
Angeklagter entschuldigte sich bei Familie des Fußgängers
Im Prozess wurde deutlich, dass der Angeklagte zweimal versucht hatte, Kontakt zu den Angehörigen des 56-Jährigen aufzunehmen. Das hätten sie abgelehnt, weshalb er ihnen einen Brief geschrieben habe, um sich zu entschuldigen.
Staatsanwaltschaft: Keine Strafe könne Schmerz lindern
Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrer Schlussrede, dass keine Strafe den Schmerz wieder gut machen könne. Die Rechtsmedizin habe den schweren Aufprall mit dem Rad bestätigt. Und der Tod des 56-Jährigen hätte vermieden werden können, wenn es eine Beleuchtung gegeben hätte und der Radfahrer nicht schneller als 15 Kilometer pro Stunde gefahren wäre. Beides sei vom Angeklagten aber nicht beachtet worden. Der Angeklagte habe sich jedoch auch geständig gezeigt.
Das nahm auch der Richter in seine Urteilsverkündung mit auf. Zudem gehe man nicht davon aus, dass der Angeklagte wieder straffällig werden würde. Schlussendlich erhielt der 23-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährung beläuft sich auf drei Jahre. Zusätzlich muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen und alle Kosten tragen - auch die der Nebenklage. Sie hat den Sohn des Verstorbenen vertreten und eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.