Das FBI hatte 2022 mehrere pädokriminelle Onlineplattformen im Darknet aufgedeckt. Ein Hinweis hatte auch nach Südbaden geführt, und zwar zu einem evangelischen Pfarrer. Am Montag verurteilte das Landgericht Freiburg den Mann wegen des Besitzes und bandenmäßigen Weiterverbreitens von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos. Er soll nun drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Ermittler hatten bei einer Hausdurchsuchung im Dezember 2022 rund 70.000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos bei dem damaligen Pfarrer gefunden.
Angeklagter war auf pädokrimineller Onlineplattform im Darknet aktiv
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Pfarrer in elf Fällen zwischen März und Dezember 2022 kinder- und jugendpornografisches Material besessen und bandenmäßig öffentlich zugänglich gemacht hat. So hatte der 52-jährige Mann auf dem pädokriminellen Online-Tauschforum "The Resistance" Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen hochgeladen. Er war aber auch auf anderen Portalen im Darknet aktiv.
In pädokriminellen Darknetforen findet sich nahezu alles: von kleinen Babys bis zu jugendlichen Opfern, von harmlosen Kinderfotos bis zu schwerem Missbrauch. Das zeigen Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" und des funk-Rechercheformats STRG_F.
Pädophiler Ex-Pastor brach im Landgericht Freiburg in Tränen aus
Vor der Urteilsverkündung wirkte der 52-jährige Ex-Pfarrer nervös und angespannt. Das Urteil nahm er gefasst auf. Dem Richter zufolge kam dem Angeklagten bei der Urteilsfindung zugute, dass er umfassend gestanden, mit den Behörden kooperiert und eine Therapie begonnen hatte.
Als zur Sprache kam, dass seine Ehefrau und Freunde ihn weiter seelisch unterstützen, brach der Mann in Tränen aus. Der Richter würdigte, dass er die "Flucht nach vorne" angetreten und sein Umfeld umfassend über seine Taten informiert hatte. Im Januar hatte er eine Therapie begonnen. Der Richter legte dem 52-Jährigen nahe, die Therapie in der JVA fortzuführen. Um seine pädophilen Neigungen in den Griff zu bekommen, solle er sich überlegen, ob eine verhaltenspsychologische Therapiemaßnahme langfristig mehr Sinn mache als eine tiefenpsychologische. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil bleibt nur geringfügig unter Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil sei die Kammer nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg geblieben, so Oberstaatsanwalt Florian Rink im Gespräch mit dem SWR. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zwei Monate längere Haftstrafe für den Ex-Pfarrer gefordert. In der rechtlichen Bewertung folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft Freiburg und verurteilte den 52-Jährigen wegen bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens von kinderpornografischen Inhalten.
Laut dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegt eine bandenmäßige Begehung vor, wenn der Täter die Tat als Mitglied einer Verbindung von mindestens drei Personen begangen hat, die sich für eine gewisse Dauer aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zur fortgesetzten Begehung von gleichartigen Taten verbunden hat. Das Gericht sah in diesem Fall eine bandenmäßige Begehung als gegeben an, da der Ex-Pastor über das Darknet-Portal "The Resistance" zusammen mit mindestens zwei weiteren Gleichgesinnten agierte. Dass dies anonym geschah, spiele keine Rolle, so der Richter.
Oberstaatsanwalt Florian Rink sagte dem SWR, dass es unter "generalpräventiven Aspekten" wichtig ist, dass Täter "aus dem Deckmantel der Anonymität herausgezogen und zur Verantwortung gezogen werden können."