Weil er mit einem Messer auf einen Beamten einstach, ist ein 29-jähriger Mann am Freitag vom Landgericht Waldshut-Tiengen zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und ging damit noch weiter als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie hatte den 29-Jährigen wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Täter wollte sich "ohne Rücksicht auf Verluste" den Fluchtweg "freistechen"
Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht bei der Tat Merkmale eines versuchten Mordes als gegeben an. Der Vorsitzende Richter begründete dies etwa damit, dass sich der Täter bei seiner Verhaftung den Fluchtweg "ohne Rücksicht auf Verluste" habe "freistechen" wollen.

Der Messerstich wäre beinahe tödlich gewesen
Der Verurteilte hatte sich vor einem Jahr auf seiner Veranda im Kreis Waldshut gegen seine Festnahme wegen eines Haftbefehls gewehrt und dabei ein neun Zentimeter langes Klappmesser gezückt. Damit verletzte er einen Polizisten im Gesicht und an der Schulter.
Der Beamte kam, wie es vor Gericht hieß, zwar "glimpflich" davon. Das Gericht kam dennoch zu der Überzeugung: Hätte der 29-Jährige den Polizisten ein paar Zentimeter nebendran am Hals verletzt, wäre der Polizist womöglich gestorben. Bereits 2011 hatte der damals noch minderjährige Täter, wie der Vorsitzende Richter ausführte, einem Mitschüler "den Hals aufgeschlitzt".
Verurteilter: In Hass gegen die Justiz hineingesteigert
Seit 2015 habe sich der Verurteilte in einen Hass gegen die Justiz hineingesteigert. Der Täter hatte in der Vergangenheit Justizvertreter als "Nazis" beschimpft und einen Polizisten ohne Grund als pädophil verleumdet. Der verletzte Polizist war an einer Hausdurchsuchung wegen mutmaßlichen illegalen Waffenbesitzes des Mannes beteiligt gewesen.
Polizisten als pädophil verleumdet: 29-Jähriger war schon in Haft
Danach begann der heute 29-Jährige mit der Verleumdung des Beamten und spielte sich, wie der Richter sagte, zum "selbsternannten Schützer" vor Pädophilie auf. Er sitzt deshalb, und weil er Richter und Polizisten bedroht und beleidigt hat, bereits eine Haftstrafe von 15 Monaten ab.
Der Vorsitzende Richter ermahnte den nun erneut Verurteilten zum Abschluss des Prozesses: "Wir hoffen, dass dies der letzte Kontakt mit der Justiz ist." Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.