Es ist ein historischer Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erstmals ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Die Richter in Straßburg haben der klagenden Gruppe Recht gegeben. Die Begründung: Klimaschutz sei ein Menschenrecht.
Vorwurf an die Schweiz: Zu wenige Maßnahmen gegen den Klimawandel
Die Klimaseniorinnen hatten ihrer Regierung vorgeworfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Die Schweiz habe die Bevölkerung nicht ausreichend geschützt, lautet nun auch das Urteil aus Straßburg.
"Es ist inakzeptabel, dass ein Land wie die Schweiz weder eine CO2-Begrenzung, noch ein klares Ziel hat, wie die Null-Emission bis 2050 erreicht werden kann", sagt Anne Mahrer aus Genf, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen. Auch Rosmarie Wydler-Wälti aus Basel ist Teil der Gruppe und erinnert sich noch daran, dass Anwältinnen sie immer gewarnt hätten, nicht zu hoch zu pokern. Dieses Urteil sei nun gemessen an ihren Erwartungen das Maximum. "Aber wir haben uns nie getraut, daran zu glauben."
Die Klimaseniorinnen-Bewegung hat lange für ihr Ziel gekämpft
Acht Jahre lang haben mehr als 2.000 Klimaseniorinnen für dieses Ziel gekämpft. Die Bewegung wurde von Greenpeace initiiert: Die Schweiz tue zu wenig, um ältere Menschen vor dem Klimawandel zu schützen. Dieser bedrohe die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Senioren in der Schweiz, hatte das Gericht geurteilt.
Urteilsbegründung: Beeinträchtigung der Menschenrechte
Die Präsidentin des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Síofra O’Leary, begründet, dass die Verschlechterung der Umwelt zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Menschenrechte geführt habe und diese weiterhin verursache. Klimaaktivistin Greta Thunberg war für den Tag der Entscheidung extra angereist.
Signalwirkung über die Schweiz hinaus
Der Erfolg der Seniorinnen ist ein Urteil, das Signalwirkung weit über die Schweiz hinaus haben könnte. In Bern nehme man die Entscheidung erstmal zur Kenntnis und analysiere den Fall im Detail, so Ingrid Ryser vom Schweizer Bundesamt für Justiz. Aber es sei richtig, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz aufgefordert habe, ihre Maßnahmen im Klimaschutz zu verschärfen, heißt es weiter. Sicher ist: Die Seniorinnen werden genau hinschauen, welche Konsequenzen die Schweizer Regierung aus dem Straßburger Richterspruch ziehen wird.
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