Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Mordes an zwei Mitarbeitern im Mercedes-Benz-Werk in Sindelfingen (Kreis Böblingen) ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes ergeben, teilte das Gericht mit. Der erste Strafsenat habe die Revision des Angeklagten daher verworfen. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.
Im vergangenen Dezember hatte das Landgericht Stuttgart den Schützen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist in diesem Fall so gut wie ausgeschlossen.
Heimtücke: Landgericht Stuttgart wertete Tat als Mord
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 53 Jahre alte Angeklagte im Mai 2023 während der Frühschicht in einer Produktionshalle seine Vorgesetzten erschossen hat. Der Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Angeklagten heimtückischen Mord vorgeworfen. Die Verteidigung hatte von einer Spontan-Tat in einem psychischen Ausnahmezustand gesprochen. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt.
Schüsse im Mercedes-Werk: Tat aus Verzweiflung?
In einer Äußerung hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt angegeben, er habe sich von seinen beiden Vorgesetzten gemobbt und gedemütigt gefühlt. Zudem habe er mit einer drohenden Kündigung gerechnet. Während der Verhandlung ließ er durch seinen Anwalt mitteilen, dass es eine Tat aus Verzweiflung gewesen sei.
Er befürchtete nach einem Streit mit seinen Teamleitern, seinen Job zu verlieren und in die Türkei zurückzumüssen. Das habe ihm Angst gemacht, weil er ein Gegner des türkischen Präsidenten Erdogan sei. Die beiden Opfer, die auch türkische Wurzeln hatten, galten eher als regierungstreu.