101 Geflüchtete sollen in Stuttgart-Schönberg in einem ehemaligen Pflegeheim untergebracht werden. Eine entsprechende Baugenehmigung für die befristete Umnutzung hatte die Stadt Stuttgart im März beantragt - und im Sommer auch erhalten. Anwohnerinnen und Anwohnern gefällt das gar nicht. Sie hatten Ende August dagegen im Eilverfahren geklagt. Die Klagen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun abgelehnt.
Nachbarn besorgt wegen Geflüchteten
Die Anwohnerinnen und Anwohner sehen in einer Flüchtlingsunterkunft ein "erhebliches Konfliktpotenzial", unter anderem deswegen, weil viele Geflüchtete traumatisiert seien. Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Argumentation in seiner Urteilsbegründung. Natürlich sei die Nachbarschaft anders betroffen als beim Betrieb eines Pflegeheims. Aber wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, habe keinen Anspruch darauf, dass sich die Umgebung nie verändere.
Die Zwischennutzung soll drei Jahre dauern, dann will der Besitzer hier wieder ein Pflegeheim betreiben. Ursprünglich sollten sogar 370 Menschen schon im März dort untergebracht werden.
Pflegeheim Schönberg zuletzt wegen "Renditejagd" in der Diskussion
Der Betrieb in dem Pflegezentrum in Stuttgart-Schönberg war 2019 eingestellt worden. Zuletzt hatte es Diskussionen um das Heim gegeben, weil es seither leer steht und der Verdacht besteht, dass der jetzige Besitzer damit schneller und vor allem mehr Geld machen kann, wenn er es der Stadt als Flüchtlingsunterkunft vermietet statt Pflegeplätze zu schaffen.