Das Veterinäramt hat ab dem 1. März eine sogenannte Aufstallungspflicht verhängt. Das heißt: Hühner, Gänse und anderes Geflügel müssen so untergebracht werden, dass sie nicht mit Wildvögeln oder deren Kot in Berührung kommen. Damit soll die Ausbreitung der Krankheit verhindert werden.
Toter Wanderfalke in Brühl hatte Vogelgrippe
Nach Angaben des Landratsamtes sei bei einem verendeten Wanderfalken, der in Brühl gefunden wurde, die Geflügelpest festgestellt worden. Anfang März wurde zudem bei einer Möwe in Dossenheim das Virus nachgewiesen. Die Geflügelpest, oder auch Vogelgrippe genannt, breitet sich seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg aus.
Stallpflicht bis Ende März
Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren. Die Stallpflicht soll vor einer Übertragung schützen. Sie gilt nun in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt, Ketsch, Altlußheim und Neulußheim sowie in den Städten Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim. Nach Angaben von Dominika Hagel, der Amtsleiterin des Veterinäramts, soll die Stallpflicht zunächst bis zum 31. März dauern. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Krankheit im Frühjahr nicht mehr so häufig auftauche.