Am heutigen Dienstag haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltministerin Thekla Walker (beide Grüne) das geplante Klima-Maßnahmenregister der grün-schwarzen Landesregierung vorgestellt. Bereits im Vorfeld gab es daran rege Kritik. Noch vor der Veröffentlichung hatte selbst die oberste Regierungsberaterin in Klimafragen den geplanten Maßnahmenkatalog der grün-schwarzen Landesregierung als zu lasch kritisiert.
"Ich erwarte, dass das Maßnahmenregister so noch nicht ausreicht", sagte Maike Schmidt, Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats, dem SWR. "Viele der Maßnahmen in dem neuen Klimamaßnahmenregister sind bereits bekannt und laufen schon. Aus meiner Sicht ist das ein Zusammenstellen von dem, was man ohnehin schon macht."
Neuer Maßnahmenkatalog vorgestellt Nach massiver Kritik: BW-Landesregierung verteidigt Klimaregister
Bei der Vorstellung des neuen Klimamaßnahmenregisters betonte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) den "lernenden" Charakter des Systems. Aus Sicht der Kritiker reicht das nicht.
In dem Register ist zum Beispiel die längst eingeführte Solarpflicht auf Neubauten oder das Jugendticket im ÖPNV aufgeführt, das zum 1. März kommt. Das sei nicht genug, um die ehrgeizigen Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so Schmidt. Der Maßnahmenkatalog spiegele nicht wider, dass Baden-Württemberg seine Klimaschutzziele bereits in sieben Jahren 65 Prozent des Ausstoßes an Kohlendioxid (CO2) im Vergleich mit 1990 einsparen wolle.
Expertin moniert das Fehlen von Fristen und Budgets
Darüber hinaus sind die Maßnahmen im Register aus ihrer Sicht zu unkonkret. Schmidt vermisst zum Beispiel eine Positionierung der Landesregierung, wie sie den Kohleausstieg flankieren will. "Dafür bräuchte es zum Beispiel eine konkrete Unterstützung der Erdgasbetreiber oder Maßnahmen für die Wasserstoff-Infrastruktur."
Viele Dinge in dem Katalog seien zwar richtig benannt, ob die Intensität der Maßnahme ausreicht, sei aber nicht erkennbar. Das liege auch daran, dass die Maßnahmen zum großen Teil keinen zeitlichen Rahmen haben und auch nicht budgetiert sind. "In vielen Fällen braucht es eben auch Geld, um Dinge erst anzustoßen", sagte die Expertin vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg.
Keine Sanktionsmöglichkeit bei Nichterreichen der Klimaziele
Schmidt beklagte außerdem, dass es keine Sanktionen gibt, wenn die Ministerien ihre Ziele nicht erreichen. "Es gibt aktuell keine Konsequenz, wenn eine Maßnahme nicht eingehalten wird." Zwar soll der vom Land eingesetzte Expertenrat jedes Jahr die Einhaltung überprüfen, doch durchsetzen kann er die Ziele nicht. "Wir können als Sachverständigenrat nur die Probleme benennen, ein scharfes Schwert haben wir nicht. Nur das scharfe Schwert des Wortes", sagte die Wissenschaftlerin.
Kretschmann und Walker haben am Dienstag das Register mit seinen über 250 Maßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch Schmidt saß dabei mit auf dem Podium. Für die Fortschritte in den einzelnen Bereichen sollen laut Gesetz die jeweiligen Ministerien zuständig sein. In dem Register ist zum Beispiel die längst eingeführte Solarpflicht auf Neubauten oder das Jugendticket im ÖPNV, das zum 1. März kommt, aufgeführt.
Opposition und Umweltverbände hatten das Register bereits heftig kritisiert. Die Landesregierung hatte aber auch selbst stets betont, das Register sei erst der Anfang, es müsse ausgebaut und abgearbeitet werden.
Fridays for Future enttäuscht: "Register weitgehend wertlos"
Die Umweltbewegung Fridays for Future zeigte sich enttäuscht: "Wir sind ziemlich überrascht, dass dieses Register, das so groß angekündigt wurde, für die Klimapolitik in Baden-Württemberg am Ende weitestgehend wertlos ist. In seiner jetzigen Form ist das Register ein weiteres Beispiel für die schlechte, verfehlte Klimapolitik der Landesregierung", sagte ein Sprecher dem SWR. In dem Register würden keine Maßnahmen genannt, die tatsächlich eine Klimawende bedeuteten. "Stattdessen verliert man sich im Klein-Klein."
Laut Fridays for Future soll die Regierung endlich die heißen Eisen anfassen, etwa eine landesweit verpflichtende ÖPNV-Mindesttaktung oder Temporeduzierungen im Autoverkehr.