Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich nach langem Ringen auf das sogenannte Klimamaßnahmenregister geeinigt. Das erfuhr der SWR aus der Koalition. In dem Register ist geregelt, welche Maßnahmen die Ministerien ergreifen müssen, um ihre hochgesteckten Klimaziele zu erreichen.
Eigentlich sollte das Maßnahmenpaket schon im Oktober vorliegen, doch wegen der schwierigen Verhandlungen verzögerte sich das Vorhaben. Das führte zu heftiger Kritik vom Klima-Sachverständigenrat. Nun soll das Register so bald wie möglich ins Kabinett kommen. Nach SWR-Informationen stimmte die CDU-Fraktion dem Vorhaben am Dienstagnachmittag einstimmig zu.
Klimaschutzgesetz soll im Landtag beschlossen werden
Im Landtag soll am Mittwoch das neue Klimaschutzgesetz beschlossen werden. Darin wird das Maßnahmenregister bereits angekündigt. Damit will Baden-Württemberg das erste Bundesland sein, das konkrete Ziele für die Reduzierung von Kohlendioxid (CO2) für Verkehr, Gebäude und Wirtschaft gesetzlich verankert.
Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen über alle Bereiche hinweg um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Bis spätestens 2040 will das Land klimaneutral sein - fünf Jahre früher, als es der Bund für Deutschland beschlossen hat. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie wieder gebunden werden können. "Es ist das ehrgeizigste, das weitreichendste und das umfassendste Klimaschutzgesetz, das wir ins Deutschland haben", sagte die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne).
Ministerien sollen Vorgaben umsetzen
Die Ziele sind ehrgeizig: Vor allem beim Verkehr dürfte es im Autoland Baden-Württemberg schwierig werden, den hohen CO2-Ausstoß kurzfristig stark zu verringern - trotz der steigenden Zahl an Elektroautos. In der Corona-Zeit waren die Emissionen im Verkehr sogar noch angestiegen. Für die Fortschritte in den einzelnen Bereichen sollen laut Gesetz die jeweiligen Ministerien zuständig sein. Ein unabhängiger Klimasachverständigenrat soll jährlich überprüfen und bewerten, was die Ressorts vorlegen.