Stimmung im Ort noch aufgewühlt

Elf Jahre Haft für 18-Jährigen - Urteil sorgt in St. Leon-Rot für Gesprächsstoff

Stand
Autor/in
Moritz Mayer

Am Tag nach dem Urteil im Mordprozess ist die Stimmung in St. Leon-Rot noch aufgewühlt. Einige hoffen, dass Ruhe einkehrt - andere zeigen Unverständnis, wie es so weit kommen konnte.

Am Mittwochnachmittag hat das Landgericht Heidelberg einen 18-Jährigen zu elf Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er hatte im Januar seine Ex-Freundin an einem Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) mit einem Messer getötet. Das Urteil im Mordprozess sorgt auch am Tag danach in der Gemeinde für Gesprächsstoff.

Hoffnung auf Ruhe

Es herrscht reger Betrieb in einer Bäckerei-Filiale in St. Leon-Rot. Bäckereiverkäuferin Sabine Seidelmann packt gerade einer Kundin ein paar Brötchen in eine Papiertüte. Die Bäckerei grenzt an den Schulhof des Löwenrot-Gymnasiums, jener Schule, in der am 25. Januar ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin mit einem Messer erstochen hat. "Elf Jahre, das ist ein Zeichen", meint sie.

Zwei Jahre oder eine Strafe auf Bewährung, das hätte hier keiner verstanden. Aber trotzdem wird es für die Angehörigen wohl immer noch zu wenig sein.

Eine Bäckerei neben der Schule versorgte die Betroffenen am Tag der Tat.
Die Bäckerei, in der Sabine Seidelmann arbeitet, liegt unmittelbar neben der Schule, in der die Tat geschehen ist.

Tattag immer noch im Gedächtnis

Auch sechseinhalb Monate nach der Tat sind die Erinnerungen an den 25. Januar noch sehr präsent. Sabine Seidelmann erzählt, dass sie erst vor Ort in der Bäckerei erfahren habe, was passiert war. "Überall war abgesperrt. Die Schüler kamen dann mit ihren Lehrern zu uns in die Filiale und warteten auf ihre Eltern", sagt die Bäckereiverkäuferin.

Auch heute noch frage sie Schülerinnen und Schüler, die in der Bäckerei einkaufen, wie es ihnen geht. Bei fast allen sei inzwischen Schulalltag eingekehrt und doch glaubt sie, dass es für viele schwer wird, trotz des Urteils, ihren Frieden zu finden.

Unterschiedliche Meinungen zu Haftstrafe von elf Jahren

Direkt vor der Schule sind zwei Frauen im Gespräch. Gefragt nach dem Urteil von Mittwoch gehen ihre Meinungen auseinander. Eine wohnt in unmittelbarer Nähe zur Schule. Für sie ist die Haftstrafe zu gering ausgefallen. Für die Familie des Opfers sei das alles furchtbar, meint sie.

Ihre Freundin entgegnet, dass der Täter doch noch so jung sei. "Wenn man mit 18 Jahren elf Jahre in Haft ist, dann das ist schon viel", findet sie. Wichtig sei, dass er gut im Gefängnis betreut wird.

"Was ist da falsch gelaufen?"

Ein Familienvater aus St. Leon-Rot fragt, was falsch gelaufen ist, dass es soweit kommen konnte. Der Mann, der selbst zwei Töchter hat, versteht nicht, warum der 18-Jährige, der bereits Monate zuvor gewalttätig gegenüber der Ex-Freundin gewesen war, dennoch weiter auf dieselbe Schule gehen durfte.

Elf Jahre sind da nichts. Der soll gar nicht mehr raus dürfen. Er hat ein Mädchen getötet.

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Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin in St. Leon-Rot wurde ein 18-Jähriger vom Landgericht Heidelberg zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die SWR-Redaktion Justiz und Recht beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil.

Bürgermeister schweigt - Schule errichtet Gedenkort

Nach dem Urteil des Landgerichts wollten sich weder der St. Leon-Roter Bürgermeister Alexander Eger (FDP) noch Pfarrer Michael Hettich, der die Gedenkandacht eine Woche nach der Tat geleitet hat, äußern.

Die Schule hat mittlerweile einen Gedenkort für die getötete Schülerin eingerichtet. Ein Sprecher der Schule teilte mit, dass das Löwenrot-Gymnasium in Gedenken an die 18-Jährige auf dem Schulhof einen Mandelbaum gepflanzt und eine Gedenktafel angebracht hat.

Die Schule hat Anfang Juli einen Mandelbaum gepflanzt, um an die verstorbene Schülerin zu gedenken. An dem Baum wurden eine Gedenkplakette und einige Schmetterlinge, welche von Schülern stammen, angebracht.
Die Schmetterlinge am Baum haben die Schülerinnen und Schüler in Gedenken an die verstorbene 18-Jährige angebracht.

Urteil des Landgerichts Heidelberg noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg teilte auf SWR-Anfrage mit, dass sie keine Revision einlegen wird. Dagegen teilte der Anwalt des Verurteilten dem SWR am Mittwoch (14. August) mit, dass er gegen das Urteil Revision eingelegt habe. Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Bis zu einer Entscheidung durch die Karlsruher Richter ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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