Der Lammerskopf liegt zwar auf den Gemarkungen Schönau und Heidelberg, die Städte haben aber kein Eigentum an der Fläche. Die Flächen gehören überwiegend dem Land Baden-Württemberg und werden von der Forst Baden-Württemberg (Forst BW) verwaltet. Das Land plant dort den Bau von Windkraftanlagen. Auch, weil es durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes dazu getrieben wird. Ziel ist es, sich von fossilen Brennstoffen unabhängiger zu machen.
Kritik gibt es, weil es sich beim Lammerskopf um ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) handelt. Für die Windkraftanlagen muss Wald gerodet werden. Die Umweltschutzorganisation BUND lehnt deshalb den Bau der Windräder dort ab.
Druck durch Wind-an-Land-Gesetz
Das Wind-an-Land-Gesetz ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten und verpflichtet das Land Baden-Württemberg, mittelfristig 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windrädern zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht gelingen, herrscht dort Planungsrecht, wo Windanlagen gebaut werden können. Die Regionalverbände stehen also unter Druck, Flächen auszuweisen. Die Städte und Gemeinden können die Ansiedlung von Windkraft demnach am Ende nicht verhindern, sondern im besten Fall nur steuern, wo die Anlagen stehen.
Eigenes Konsortium soll Gewinne sichern
Im Fall Lammerskopf können Heidelberg und Schönau (Rhein-Neckar-Kreis) keine Einnahmen aus der Verpachtung der Flächen erwarten, weil sie ihnen nicht gehören. Also wollen sie mit einem eigenen Konsortium aus den Stadtwerken Heidelberg und den Energiegenossenschaften Starkenburg, Kraichgau und Heidelberg zum Zug kommen. Heidelberg und Schönau möchten verhindern, dass die Gewinne aus der Energieerzeugung aus der Region in Konzernkassen abfließen. Wenn das heimische Konsortium die Windräder baut und betreibt, gäbe es langfristig Geld aus der Erzeugung der Windenergie für die Stadtkassen.
Sonderausschreibung kam nicht zustande
Unklar ist noch, wer das Projekt umsetzen darf. Eine Sonderausschreibung mit Bevorzugung des heimischen Konsortiums ist nicht zustande gekommen. Bau und Betrieb der Windräder werden nun normal von der Forst BW ausgeschrieben. Das Gebiet rund um den Lammerskopf ist nach Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt windreich und ist damit attraktiv für Investoren.
Kriterien für Ausschreibung geändert
Michael Thies von der Forst BW informierte in der jüngsten Informationsveranstaltung in Heidelberg-Ziegelhausen, dass die Bewertungskriterien der Ausschreibung leicht verändert worden seien. Das rein Finanzielle, also wie viel die Forst BW an Pacht einnehmen kann, soll bei der Entscheidung nur noch zu 60 Prozent berücksichtigt werden statt vorher zu 70 Prozent.