Neue Regelungen im Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim

Afrikanische Schweinepest: Jagd und Feuerwerk erlaubt

Stand
Autor/in
Giuseppa Spatola

Seit Freitag ist die Wildschweinjagd im Rhein-Neckar-Kreis wieder erlaubt. Auch dürfen an Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper genutzt werden. Am Samstag zieht Mannheim nach.

Im Rhein-Neckar-Kreis dürfen Wildschweine ab Freitag wieder gejagt werden. Das geht aus einer Verfügung hervor, die das Landratsamt am Donnerstag veröffentlicht hat. Auch dürfen an Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper genutzt werden. Der Rhein-Neckar-Kreis hatte für die vergangenen Monate Verbote ausgesprochen, um eine mögliche Verbreitung des Afrikanischen Schweinepest-Virus (ASP) zu verhindern. Solange sich nichts an der aktuellen Situation ändert, sind Feuerwerkskörper im Rhein-Neckar-Kreis am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.  

Schweinepest: Jagen als Seuchenbekämpfung

Wildschweine dürfen demnach auch wieder in den Zonen gejagt werden, in denen das bis jetzt wegen der Afrikanischen Schweinepest verboten war. "Dies ist ein wichtiger Aspekt der Seuchenbekämpfung“, so Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Um die ASP-Maßnahmen langfristig wieder aufheben zu können, ist auch die Reduktion des Schwarzwildbestands erforderlich.

Einzelne Gebiete sind allerdings von den Jagdlockerungen ausgenommen. So dürfen etwa in Laudenbach und Hemsbach nach wie vor keine Wildschweine gejagt werden.

Manche Regeln bleiben bestehen

Auch wenn das Jagd- und Feuerwerksverbot teilweise aufgehoben wurde, sind andere Regelungen nach wie vor gültig, wie etwa das sogenannte Wegegebot: So sollen Menschen, wenn sie im Wald unterwegs sind, auf den Wegen bleiben. Hunde müssen weiterhin angeleint werden.

buntes Feuerwerk am Nachthimmel
Im Rhein-Neckar-Kreis darf an Silvester und Neujahr trotz Schweinepest geböllert werden

Schweinepest-Regeln: Lockerungen auch in Mannheim

Auch die Stadt Mannheim lockert ihre Vorschriften zur Schweinepest-Prävention. Die besonders gefährdeten Gebiete an der Grenze zu Hessen seien inzwischen ausreichen durch Zäune geschützt, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Ab Samstag soll auch hier die Jagd auf Wildschweine wieder erlaubt sein. Ausnahme ist lediglich ein Streifen nördlich der A6 bis zur Stadtgrenze. Die Leinenpflicht für Hunde auf den Neckarwiesen zwischen der B44 und der B38 wurde aufgehoben. Und auch in Mannheim wird das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr erlaubt sein. Die Einschränkungen der vergangenen Monate hätten die Ausbreitung der Schweinepest nach Baden-Württemberg mit Ausnahme eines Falles bislang erfolgreich verhindert.

Totes Schwein in Hemsbach bisher einziger Fall

Das Afrikanische Schweinepest-Virus wurde vor knapp vier Monaten bei einem toten Wildschwein in Hemsbach gefunden. Es ist bislang der einzige Fall im Rhein-Neckar-Kreis. Als dieser bekannt wurde, ergriff der Landkreis unterschiedliche Maßnahmen, um eine Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern. Dazu gehörten ein Feuerwerks- sowie ein Jagdverbot, um Wildschweine in der Region nicht aufzuscheuchen und weiter zu treiben. Auch wurden Elektrozäune und feste Zäune errichtet, insbesondere im nördlichen Teil des Landkreises, an der Kreisgrenze zu Hessen sowie entlang der Weschnitz.

Für Haus- und Wildschweine ist eine Infektion mit dem Afrikanischen Schweinepestvirus höchst ansteckend und verläuft in der Regel tödlich. Für Menschen hingegen ist das Afrikanische Schweinepestvirus nicht gefährlich.

Mannheim

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