Mutmaßlich antisemitischer Vorfall

Prozess um Feier bei Burschenschaft Normannia in Heidelberg: Revision eingelegt

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Die beiden Angeklagten im sogenannten Normannia-Prozess haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg eingelegt. Es geht um Körperverletzung und Beleidigung.

Das Urteil des Heidelberger Landgerichts lautete acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die beiden Verurteilten wollen das nicht akzeptieren und haben deshalb Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Jetzt muss das Oberlandesgericht in Karlsruhe das Urteil auf Verfahrens- und Rechtsfehler überprüfen. Eine erneute Verhandlung wird es nicht geben.

Das Landgericht Heidelberg hatte Ende September im Berufungsprozess um einen mutmaßlich antisemitischen Vorfall bei einer Feier der damaligen Burschenschaft Normannia (heute "Cimbria") die Bewährungsstrafen des Amtsgerichts von 2022 bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten einen 25-jährigen Gast mit Gürteln geschlagen hatten. Zudem soll er wegen seiner jüdischen Großmutter antisemitisch beleidigt und bloßgestellt worden sein.

Drei von vier Angeklagten verurteilt

Das Amtsgericht Heidelberg hatte im Dezember 2022 in erster Instanz drei der damals vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen in Höhe von jeweils acht Monaten verurteilt - wegen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung. Ein Mann war in dem Prozess 2022 freigesprochen worden. Ein weiterer hatte nach dem Urteil seine Berufung zurückgezogen und ist damit rechtskräftig verurteilt.

Die Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten im Berufungsprozess jeweils Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht gebe es keine belastbaren Zeugenaussagen und selbst der Geschädigte habe sich widersprochen. Hinzu komme, dass die Erinnerungen aufgrund des vielen Alkohols, der im Spiel war, getrübt seien.

Staatsanwaltschaft Heidelberg: Acht Monate auf Bewährung

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe den Vorwurf der Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer persönlicher Herabwürdigung als erwiesen an. Er schloss sich dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts an und forderte für beide Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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