Landgericht Mannheim Eingang mit Schild und Wappen

Urteil soll am 1. März verkündet werden

Prozess gegen Polizisten in Mannheim: Staatsanwalt plädiert auf milde Strafen

Stand
Autor/in
Harald Bürk

Im Prozess gegen zwei Polizisten um einen Einsatz auf dem Mannheimer Marktplatz, bei dem ein Mann starb, könnte es für die Angeklagten nur eine milde Strafe geben.

Der Staatsanwalt hat am Freitag im Mannheimer Landgericht auf Freispruch für den Polizeibeamten plädiert, der sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten muss. Für den 27-jährigen Hauptangeklagten forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Gegen ihn lautet der Vorwurf auf Körperverletzung im Amt. Die beiden Polizisten stehen seit Anfang Januar vor Gericht.

Prozess in Mannheim gegen Polizeibeamte: Worum geht es?

Die beiden Beamten hatten am 2. Mai 2022 auf dem Marktplatz einen 47 Jahre alten Mann festnehmen wollen. Der psychisch kranke Mann war Patient im Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim. Die Beamten hatten ihn bei der Festnahme auf dem Marktplatz zeitweise am Boden fixiert. Der 27 Jahre alte Polizist soll den Mann dabei mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben - angeblich, weil sich der ZI-Patient gewehrt hatte. Der Mann war kurz danach im Krankenhaus gestorben. Viele Menschen warfen der Mannheimer Polizei daraufhin unter anderem unverhältnismäßige Polizeigewalt vor.

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Staatsanwaltschaft: Polizist ergriff "nicht angemessene Maßnahmen"

Der Staatsanwalt erklärte am Freitag im Gerichtssaal, der 27-jährige Oberkommissar habe sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Die Maßnahmen des Beamten seien "nicht angemessen" gewesen, zumal es darum ging, einen psychisch kranken Mann vor sich selbst zu schützen. Laut Anklage hatte der Beamte viermal mit der Faust gegen den Kopf des ZI-Patienten geschlagen - und zwar mit "Verletzungsvorsatz", so der Staatsanwalt. Er plädierte auf eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

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Polizeieinsatz in Mannheim: Todesursache nicht sicher feststellbar

In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt fest, dass die Todesursache des 47-Jährigen jedoch nicht sicher festzustellen sei. Es gibt dazu drei Gutachten. Eines hatte die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Darin heißt es, dass der ZI-Patient vermutlich durch den Einsatz der Polizisten erstickt war. In den beiden Gegen-Gutachten der Verteidigung heißt es dagegen, dass der Mann herzkrank war. Diese Vorerkrankung, heißt es in den beiden Gutachten, sei die Ursache für einen plötzlichen Herztod gewesen.

Gutachten widersprechen sich - im Zweifel für die Angeklagten

Diese sich widersprechenden Gutachten haben den Staatsanwalt dazu gebracht, im Zweifel für den Hauptangeklagten zu entscheiden (lateinisch: "in dubio pro reo") - ein Grundsatz in Strafverfahren. Das heißt: Man entscheidet zugunsten des Angeklagten, wenn es Zweifel an seiner Schuld gibt. Der plötzliche Herztod sei die wahrscheinliche Todesursache. Was den mitangeklagten 26-jährigen Polizisten angeht, ist nach Ansicht des Staatsanwalts eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen nicht feststellbar gewesen. Daher die Forderung auf Freispruch.

Urteil am Landgericht Mannheim Anfang März

Am 22. Februar werden die Verteidiger der Polizeibeamten sowie die beiden Nebenklage-Vertreter der Mutter und der Schwester des Toten ihre Plädoyers vortragen. Das Urteil will das Gericht am 1. März verkünden.

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