Der 18 Jahre alte Schüler, der am 25. Januar am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) seine Mitschülerin mit einem Messer tödlich verletzt hat, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg mitgeteilt. Der Prozess werde am 16. Juli beginnen und voraussichtlich rund einen Monat dauern. Das teilte eine Sprecherin des Heidelberger Landgerichts mit.
Staatsanwaltschaft: "Angriff erfolgte für das Opfer völlig unerwartet"
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, damals seine gleichaltrige Mitschülerin in einem Aufenthaltsraum der Schule mit einem Messer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen angegriffen und getötet zu haben. Der 18-Jährige habe das Opfer völlig unerwartet angegriffen, so die Staatsanwaltschaft.
Polizei stoppte 18-Jährigen in Niedersachsen
Nach der Tat war der 18-Jährige mit einem Auto über die A5 in Richtung Norden geflüchtet. Dabei verursachte er einen Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug im niedersächsischen Seesen. Dort konnte die Polizei ihn schließlich festnehmen. Der 18-Jährige und der Fahrer des anderen Fahrzeugs hatten sich dabei verletzt. Deswegen muss sich der 18-Jährige auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Prozess in Heidelberg soll ohne Öffentlichkeit stattfinden
Der Gerichtsprozess werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das betreffe auch die Verlesung der Anklage und die Verkündung des Urteils, so eine Gerichtssprecherin. Grund dafür sei, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
Mutmaßlicher Täter war vor der Tat mit späterem Opfer liiert
Die Polizei hatte nach der Tötung der jungen Frau mitgeteilt, das Opfer und der mutmaßliche Täter seien im Jahr 2023 zeitweilig liiert gewesen. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Beziehung jedoch bereits beendet gewesen, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft. Nach dem Vorfall im November 2023 habe es mehrere Gefährderansprachen, aber keine gerichtliche Anordnung gegeben.