Nach einer Messerattacke auf einen AfD-Politiker im Mannheimer Kommunalwahlkampf im vergangenen Jahr muss ein 25 Jahre alter Mann in die Psychiatrie. Das Mannheimer Landgericht hat den Mann am Mittwoch für schuldunfähig erklärt. Der Beschuldigte leide unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen, erklärte der Vorsitzende Richter in der Begründung. Während der Tat soll der Mann dem Richter zufolge akustische und optische Halluzinationen gehabt haben.
![An einem Laternenpfahl hängt ein Wahlplakat der AfD Mannheim (Foto: SWR) An einem Laternenpfahl hängt ein Wahlplakat der AfD Mannheim](/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/1736486660233%2Ckoch-afd-mannheim-rheinau-messer-plakat-wahlplakat-100~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Mann hatte AfD-Politiker in Mannheim-Rheinau angegriffen
Dem Mann wurde vorgeworfen, den Kommunalpolitiker Anfang Juni 2024 in der Nähe des Marktplatzes im Mannheimer Stadtteil Rheinau mit einem Teppichmesser angegriffen und an Ohr und Bauch verletzt zu haben. Am Tag der Tat hatte er laut Gericht am späten Abend zunächst mehrere Wahlplakate entfernt. Der AfD-Politiker habe ihn darauf angesprochen und aufgefordert, die Plakate auf den Boden zu legen. Der junge Mann habe sich laut dem Richter bedrängt gefühlt und mit einem Teppichmesser in die Richtung des Politikers gestochen. Die Polizei nahm den Angreifer nach kurzer Flucht fest.
Staatsanwaltschaft: Kein politisches Motiv
Die Verletzungen seien "in einem dynamischen Geschehen" entstanden und hätten durchaus lebensbedrohlich sein können, so der Richter. Dies habe der Beschuldigte billigend in Kauf genommen. Der verletzte Politiker schwebte zu keiner Zeit in Lebensgefahr.
Ein politisches Motiv sah die Staatsanwaltschaft nicht. Früheren Angaben zufolge hatte der Beschuldigte vermutlich nicht mal erkannt, dass sein Opfer AfD-Politiker war. Dem folgte nun auch das Gericht. Der Beschuldigte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Öffentlichkeit war in dem sogenannten Sicherungsverfahren mit Ausnahme der Verkündung der Entscheidung ausgeschlossen.