Folgen des Ampel-Aus für BW

Vor Neuwahlen: Kretschmann fordert Stärkung des Bundesverfassungsgerichts

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Janey Schumacher

Am 23. Februar 2025 sollen Neuwahlen durchgeführt werden. Aus Sicht der BW-Landesregierung muss das Bundesverfassungsgericht zuvor rechtlich abgesichert werden.

Die Fraktionen von SPD und Union haben sich nach Informationen der Tagesschau auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 geeinigt. Auch FDP und Grüne tragen dies offenbar mit. Die endgültige Entscheidung über einen neuen Wahltermin muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen.

Bundesverfassungsgericht muss besser geschützt werden

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wirbt dafür, vor der im Februar geplanten Bundestagswahl das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. So müsse die Anzahl der Senate ebenso rechtlich abgesichert werden wie die Amtszeit der Bundesverfassungsrichter, sagte Kretschmann. Gerade mit Blick auf mögliche Veränderungen in der Zusammensetzung des nächsten Bundestags sollte das Parlament das vor den Wahlen "noch hinbekommen", forderte der Ministerpräsident.

Die Anzahl der Senate und Richter sowie deren Amtszeit soll ins Grundgesetz aufgenommen werden. So soll verhindert werden, dass die Regelungen mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Ziel der Reform ist es, das Bundesverfassungsgericht besser vor autoritären Kräften zu schützen und eine Aushöhlung des Rechtsstaats zu verhindern.

Kretschmanns Stellvertreter, Innenminister Thomas Strobl (CDU), sieht zudem dringenden Handlungsbedarf bei der Telekommunikationsüberwachung nach Wohnungseinbrüchen. Die derzeit geltende Regelung laufe in wenigen Wochen aus, weshalb es schnell ein Bundesgesetz dazu geben müsse.

Neuwahlen kein organisatorisches Problem in BW

Eine Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist aus Strobls Sicht für Baden-Württemberg kein Problem: "Wir sind in der Lage, das organisatorisch und logistisch zu bewerkstelligen." Die Vorbereitungen für die Bundestagswahlen haben laut Strobl in Baden-Württemberg schon vor Monaten begonnen. Es sei ja hinreichend bekannt gewesen, dass im Jahr 2025 eine Bundestagswahl stattfinden werde, so der Innenminister. "Da sich das Verfahren bei einer vorgezogenen Neuwahl - bis auf verkürzte Fristen - grundsätzlich nicht von einer regulär stattfindenden Bundestagswahl unterscheidet, sind einige Dinge bereits vorbereitet", teilte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch mit.

Kretschmann kritisierte die Aussage der Bundeswahlleiterin, eine zeitnahe Bundestagswahl könnte an der Papierbeschaffung scheitern. Er halte das für weit hergeholt. "So was sollte man gar nicht in die Welt setzen", sagte er. "Selbstverständlich können wir nach Verfassungslage eine Wahl durchführen, alles andere wäre ja höchst ernüchternd", so Kretschmann weiter.

Der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 in Baden-Württemberg dürfte das vorzeitige Ampel-Aus nicht im Weg stehen. Kretschmann geht davon aus, dass der Haushalt dieses Jahr verschiedet wird, so sehe es die Verfassung auch vor. Inwieweit sich Förderungen oder Steuergesetze, die unter Umständen nicht beschlossen werden könnten, auswirken, prüfe derzeit der baden-württembergische Finanzminister.

Die grün-schwarze Koalition verhandelt gerade über den Landeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026. Eigentlich hatte es bereits eine Einigung über das Planwerk gegeben. Weil die Steuerschätzer dem Land jüngst aber weniger Steuereinnahmen prognostiziert hatten als erwartet, müssen nun nochmals Finanzlöcher gestopft werden.

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