Das Karlsruher Landgericht hat einen 23-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte bereits zu Beginn des dreitägigen Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er gab zu, in drei Fällen Mittäter gewesen zu sein und in einem Fall eine hohe Summe erbeutet zu haben.
Schockanrufer-Bande erbeutete 17.000 Euro
Dem Angeklagten und weiteren Mittätern wurde vorgeworfen, mit sogenannten Schockanrufen versucht zu haben, an hohe Bargeldsummen und Wertsachen zu kommen. In den Telefonaten wurde laut Anklage unter anderem behauptet, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse nun in Haft. Die Haft könne nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden.
In einem von insgesamt drei Fällen, die jetzt vor dem Karlsruher Landgericht verhandelt wurden, erbeutete die Bande von einer Seniorin in Münsingen (Landkreis Reutlingen) 17.000 Euro. Bei den beiden weiteren Taten wurde der Betrug frühzeitig bemerkt. In einem Fall hatte die Ehefrau eines Betrugsopfers die Polizei alarmiert, während ihr Mann bereits auf dem Weg zur Geldübergabe war. Der Angeklagte wurde schließlich bei einer fingierten Geldübergabe festgenommen.
Der 23-Jährige hatte sich in der vergangenen Woche schriftlich bei der 85-Jährigen in Münsingen entschuldigt, die von der Bande um ihre gesamten Ersparnisse gebracht worden war. Die vollständige Schadenssumme in Höhe von 17.000 Euro hat der Mann zurückgezahlt. Er hatte bereits zum Prozessauftakt Wiedergutmachung zugesagt. Die Wiedergutmachung war Teil einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im Gegenzug wurde dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt.
Es handelt sich um ein von Reue getragenes Geständnis.
Gericht würdigt Entschuldigung und Rückzahlung
Geständnis und Entschuldigung gingen weit über das gewohnte Maß hinaus, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am letzten Prozesstag. Das umfangreiche Geständnis und die Wiedergutmachung in Form der vollständigen Rückzahlung und der schriftlichen Entschuldigung sprechen für den 23-Jährigen, hob der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung hervor. Sie hätten für die relativ milde Strafe gesorgt.