Ein 23-Jähriger muss sich seit Freitag vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Er soll seine Opfer mit Hilfe von sogenannten Schockanrufen zusammen mit anderen Tätern um Tausende Euro betrogen haben. Der Mann soll bei den Übergaben beteiligt gewesen sein.
Zum Prozessauftakt hat der 23-Jährige ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, in drei Fällen Mittäter gewesen zu sein. Außerdem hat er Wiedergutmachung zugesagt. Das heißt, er will erbeutetes Geld zurückzahlen. Das war Teil einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Im Gegenzug wurde ihm eine Haftstrafe in einem Korridor zwischen drei und dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Zudem wird der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 5.000 Euro außer Vollzug gesetzt. Er kann das Gefängnis dann verlassen. Noch am Freitag sollte das Geld in bar eingezahlt werden.
Bande soll Frau um 17.000 Euro betrogen haben
In den Telefonaten soll unter anderem behauptet worden sein, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse nun in Haft. Die Haft könne nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden. Auf diese Weise sollen der Angeklagte und seine Komplizen versucht haben, an Bargeld und Wertgegenstände zu kommen.
Die 13-jährige Nichte des Angeklagten soll die Beute abgeholt haben. Im März dieses Jahres habe der Angeklagte auf diese Weise von einer Geschädigten in Münsingen (Landkreis Reutlingen) mindestens 17.000 Euro erhalten, so der Vorwurf. Bei Taten in Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) und Pirmasens hätten die Geschädigten den Betrug frühzeitig bemerkt, so die Staatsanwaltschaft. Bei einer fingierten Geldübergabe in Bruchsal klickten dann die Handschellen.
Zu den anderen Mitgliedern der Bande ist nichts bekannt. Laut Angeklagtem kamen die Anrufe aus dem Ausland. Die Idee, die 13.Jährige als Abholerin einzusetzen, kam laut Angeklagtem von den Hintermännern. Plädoyers und Urteil werden übernächste Woche erwartet.