Der Angeklagte und sein 54 Jahre altes Opfer hatten sich über ein Online-Portal kennengelernt. Er habe dem Mann in dessen Haus in Ettlingen-Bruchhausen Betäubungsmittel in ein Getränk gegeben, so das Gericht. Während dieser schlief, stahl er unter anderem Wertgegenstände, darunter Goldbarren und Swarovsky-Schmuck. Dann habe er ein Feuer gelegt, um Zeit für seine Flucht zu gewinnen.
Verurteilter habe Tod des Mannes billigend in Kauf genommen
Danach sei der Täter mit einem Taxi zum Flughafen Frankfurt gefahren, wo er festgenommen wurde. Der 54-Jährige wachte auf und konnte sich unverletzt vor den Flammen in Sicherheit bringen. Der Verurteilte habe billigend in Kauf genommen, dass der Mann sterben könnte, hieß in dem Urteil. Der 30-Jährige hatte die Tat bestritten, in der Hauptverhandlung schwieg er.
Der Angeklagte hatte seine Tat angekündigt
Der Verurteilte hatte in Chats immer wieder seine Pläne angedeutet. Diese lagen dem Gericht als Beweise vor. Wie in der Urteilsverkündung bekannt wurde, nahm das Opfer wohl zu wenig von den Betäubungsmitteln zu sich . "Der Mann ist zäh. Ich habe ihm sechs Tabletten gegeben und er schläft nicht", zitierte das Gericht aus einer Nachricht des Angeklagten an einen Bekannten vom Tatabend am 27. Juli 2023. Dann sei der 54-Jährige aber doch so müde gewesen, dass er einschlief.
Haus in Brand gesetzt - Opfer erwachte rechtzeitig
Das Feuer entwickelte sich zu einem lebensgefährlichen Brand. "Es war ein großer Zufall, dass der Geschädigte nicht im Schlaf starb", sagte der Richter. Das Gericht ging davon aus, dass er durch das Geräusch eines im Haus gelagerten, explodierenden Feuerwerkskörpers aufwachte. Als er das Feuer bemerkte, brachte er sich in Sicherheit und setzte einen Notruf ab. Der 54-Jährige blieb unverletzt, leide aber noch heute unter den psychischen Folgen.
Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen
Das Gericht hatte die Öffentlichkeit während der Aussage des Opfers und der Plädoyers ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass es auch um Details der sexuellen Beziehung und Vorlieben des Opfers gehen könnte. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte überwiege damit das öffentliche Interesse.