Urteil wegen versuchten Mordes

Karlsruhe: Angeklagter muss zehn Jahre ins Gefängnis nach Messerattacke in Mühlacker

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Autor/in
Annika Jost
Reporterin Annika Jost
Markus Bender

Im Prozess um eine Messerattacke in Mühlacker ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss ins Gefängnis, weil er mehrmals auf eine Frau an einer Bushaltestelle eingestochen hat.

Im Prozess um eine Messerattacke in Mühlacker-Lienzingen im Enzkreis muss der Täter zehn Jahre ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Landgericht Karlsruhe entschieden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf.

Richter bestätigen Forderung der Staatsanwaltschaft

In ihren Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung forderte eine Strafe von sieben Jahren und erhofften sich eine Strafmilderung durch das Geständnis des Angeklagten.

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Der Täter hat am 17. Juni vergangenen Jahres an einer Bushaltestelle in Mühlacker-Lienzingen mehrmals auf eine junge Frau eingestochen. Die Frau kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Einige Stunden später wurde der mutmaßliche Täter gefasst und kam in Untersuchungshaft.

Opfer und Täter kannten sich offenbar schon länger. Die anfängliche Freundschaft zu dem 28-Jährigen Angeklagten sei gekippt, als er eine Liebesbeziehung mit ihr wollte, die sie nicht erwiderte, so das Opfer. Aus Frust habe der Angeklagte sie verprügelt und sie anschließend immer wieder bedroht. Wie die Frau vor Gericht erklärte, habe der Angeklagte ihr auch am Tattag aufgelauert. Schon vor dem Angriff mit dem Messer hatte das Opfer den Mann wegen Körperverletzung angezeigt.

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