Prozess in Karlsruhe

Getötete Frau in Waldbronn: Gericht verurteilt Sohn zu lebenslanger Haft

Stand
Autor/in
Andreas Fauth
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Waldbronn ist das Urteil gefallen. Der Sohn der Frau wurde vom Landgericht Karlsruhe wegen Mordes verurteilt.

Im Prozess um eine getötete Frau in Waldbronn (Kreis Karlsruhe) ist am Landgericht Karlsruhe das Urteil gefallen. Der 40-jährige Sohn der getöteten Frau wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Meinung des Gerichts hatte der Mann im vergangenen April seine Mutter in ihrer Wohnung getötet, um sich Geld und Vermögen zu verschaffen und seine „desaströse wirtschaftliche Lage“ zu verbessern.

Getötete Frau lebte mit Sohn im selben Haus in Waldbronn

Die 69-Jährige lebte im selben Haus wie ihr Sohn und war seine Vermieterin. Der Angeklagte habe sich Zutritt zur Wohnung der Mutter verschafft und zunächst mehrfach auf sie eingestochen, so die Staatsanwaltschaft. Danach habe er sie mit einem metallischen Gegenstand so schwer am Kopf verletzt, dass sie daran starb.

Indizien belasten den Angeklagten schwer

Zwar wurden beide mutmaßlichen Tatwaffen nie gefunden. Unter den Fingernägeln des Opfers war aber DNA des Angeklagten nachweisbar. Außerdem wurden im Zuge der Ermittlungen Suchanfragen auf dem Handy des Mannes entdeckt, die laut Anklage im Zusammenhang mit der Tat standen. So informierte sich der Angeklagte noch am Todestag seiner Mutter im Internet darüber, wie lange eine Leiche rieche.

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Vor rund drei Wochen wurde eine 69-jährige Frau tot in einer Wohnung in Waldbronn gefunden. Jetzt gibt es neue Erkenntnisse zum möglichen Täter und auch zur Todesursache.

Staatsanwaltschaft: Mord aus Habgier

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord aus Habgier vor und hatte eine lebenslange Haft gefordert. Der Mann sei wirtschaftlich am Ende gewesen. Anfang 2024 seien ihm wegen mangelnder Mitwirkung Sozialleistungen gestrichen worden. Seine Mutter habe damit gedroht, seine Wohnung zu verkaufen, wenn er sie nicht entmülle. Der Angeklagte habe die Frau daher getötet, um seine finanzielle Lage zu verbessern - auch in dem Wissen, alleiniger Erbe zu sein.

Verteidigung: Motiv für Tat in Waldbronn unklar

Der Angeklagte litt laut einer Sachverständigen unter einer schweren Zwangsstörung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stand die Erkrankung aber in keinem direkten Zusammenhang mit der Tat. Daher sei er auch voll schuldfähig. Die Verteidigung plädierte jedoch am Freitag nicht auf Mord, sondern auf Totschlag. Das Motiv sei im Prozess nicht geklärt worden.

Angeklagter kann sich im Prozess nicht erinnern

Die Tat ereignete sich nach Angaben des Gerichts am 16. April 2024. Die Leiche wurde wenige Tage danach, am 20. April, in Waldbronn in der Wohnung der Frau gefunden. Bekannte hatten sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie die 69-Jährige nicht mehr kontaktieren konnten.

Ich kann nicht persönlich nachvollziehen, was da genau passiert ist.

Noch am selben Tag wurde ihr Sohn als Tatverdächtiger festgenommen. Am Freitag sagte der Angeklagte erneut vor Gericht, er könne sich an den Tag nicht erinnern.

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