Raser hatte Fußgängerin angefahren

Nach tödlichem Unfall in Gaggenau: Dreieinhalb Jahre Haft für Autofahrer

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Patrick Neumann
Patrick Neumann
Sven Huck
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Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau ist der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte bei der Flucht vor der Polizei eine Frau angefahren und tödlich verletzt.

Ein junger Mann hat Anfang des Jahres in Gaggenau (Kreis Rastatt) bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle eine Frau angefahren und tödlich verletzt. Das Landgericht Baden-Baden hat den 21-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Mann war zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt und war wegen Mordes angeklagt.

In der Urteilsbegründung bezeichnete der Richter das Verhalten des Angeklagten als "rücksichtslos". Ein Tötungsvorsatz habe aber bei seiner Fahrt nicht vorgelegen. Der Angeklagte war im Prozess geständig. Mehrfach hatte er versichert, dass er seine Tat bereue.

Angefahrene Passantin starb im Krankenhaus

Der Mann war laut Anklage damals ohne Führerschein und unter Einfluss von Cannabis in seinem Auto unterwegs gewesen sein. Bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle hatte er im Gaggenauer Stadtteil Ottenau eine Passantin erfasst. Die 72-Jährige starb einen Monat später im Krankenhaus.

Der Angeklagte (re.) wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt.
Der Angeklagte (re.) wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslang wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag lebenslang wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der 21-Jährige sei nicht psychisch beeinträchtigt gewesen. Auch sei keine Beeinträchtigung durch Drogen zum Tatzeitpunkt erkennbar gewesen.

In diesem Artikel haben wir über die Plädoyers berichtet:

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Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau fordert die Staatsanwaltschaft lebenslang wegen Mordes. Ein 20-Jähriger soll eine Fußgängerin angefahren und tödlich verletzt haben.

Verteidigung plädierte auf Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht

Die Verteidigung sah hingegen keinen Tötungsvorsatz. Sie plädierte wegen der verzögerten Reife des Mannes auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit maximal drei Jahren Haft. Der Angeklagte zeige deutliche Reue.

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