Die Stadt Karlsruhe darf nicht für eine Veranstaltung für Demokratie im Stadtteil Durlach werben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden und dem Antrag des AfD-Kreisverbands Karlsruhe-Stadt auf einstweilige Verfügung damit stattgegeben.
Unter anderem begründet der Verwaltungsgerichthof seine Entscheidung mit der fehlenden Chancengleichheit unter den Parteien. Sollte die Stadt den Beschluss nicht beachten, drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von zehntausend Euro.
Parteien organisieren Demokratie-Veranstaltung in Durlach
Die Veranstaltung "Durlach leuchtet für Demokratie" am Freitag hatten die im Durlacher Ortschaftsrat vertretenen Parteien organisiert - mit Ausnahme der AfD.
Das Stadtamt Durlach hatte die Veranstaltung unterstützt und eine entsprechende Pressemitteilung der Organisatoren dazu weitergeleitet. Außerdem hatte es laut dem Verwaltungsgerichtshof Plakatständer zur Verfügung gestellt und den Hinweis hinzugefügt, dass die Veranstaltung vom Stadtamt Durlach "unterstützt" wird.
Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte erst anders entschieden
Zunächst hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe geklagt. Dieses hatte das Anliegen als "unbegründet" abgelehnt, weshalb die AfD zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim weiterzog. Die AfD wollte gerichtlich auch erreichen, dass das Stadtamt seine Aussagen richtigstellen muss. Die AfD forderte eine nachträgliche Mitteilung, wonach die Veranstaltung "nicht durch das Stadtamt unterstützt wird." Das lehnte der Verwaltungsgerichtshof aber ab.
Stadt Karlsruhe rechtfertigt Vorgehen
Die Stadt Karlsruhe reagierte überrascht auf den Beschluss aus Mannheim. Die Stadt rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass die Veranstaltung sich weder unmittelbar noch mittelbar gegen eine bestimmte Partei richte, weshalb die betreffende Veranstaltung zulässiger Gegenstand der Berichterstattung der Stadt Karlsruhe sein könne.
Eine Sprecherin der Stadt kündigte an, dass sich die Stadt auch weiterhin für Demokratie in der Stadtgesellschaft einsetzen wolle, ohne bestimmte Organisationen oder Gruppen von Menschen auszugrenzen. Wie das aussehen könne, müsse jetzt auf Grundlage der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs analysiert werden.
AfD zufrieden mit dem Beschluss
Die AfD in Karlsruhe reagierte zufrieden auf den Beschluss. "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs betont die Bedeutung des Neutralitätsprinzips und der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und unterstreicht die Notwendigkeit, die politische Neutralität von staatlichen Institutionen zu wahren", teilte ein Sprecher mit.