Verteidigung kündigt Berufung an

Pyro-Eklat: Erstmals Haftstrafen für KSC-Fans

Stand
Autor/in
Wolfgang Hörter
Ekkehard Jayme
Ekkehard Jayme

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwei KSC-Ultras wegen einer "Pyro-Aktion" mit Verletzten erstmals zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

Das Karlsruher Amtsgericht hat zwei 33 und 36 Jahre alte Männer nach einer "Pyro-Aktion" bei einem KSC-Heimspiel jeweils zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung erfüllt. Im Zusammenhang mit der "Pyro-Aktion" wurden zuvor in drei anderen Verfahren bereits KSC-Fans zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im neuesten Prozess setzte der Richter die Strafen nicht zur Bewährung aus. Die Verteidigung hat auf SWR-Anfrage angekündigt, Berufung einzulegen.

Vor dem Spiel des KSC gegen den FC St. Pauli am 12. November 2022 hatte eine Choreografie zum 20-jährigen Bestehen einer KSC-Ultra-Fangruppe stattgefunden. Dabei waren Bengalos, Rauchtöpfe und Böller gezündet worden. Die beiden Angeklagten sollen die Aktion mitgeplant und vorbereitet haben

Elf Verletzte bei KSC-Heimspiel

Mindestens elf Personen waren durch den Rauch im Stadion verletzt worden, darunter ein Kind. In einem früheren Prozess hatte ein Polizeibeamter ausgesagt, dass die Zahl der Verletzten vermutlich höher war, weil sich nicht alle gemeldet hätten.

Wie andere mutmaßlich an der Pyro-Aktion Beteiligte hatten die Angeklagten Strafbefehle erhalten, gegen die sie Einspruch einlegten. Deswegen kam der Fall vor das Amtsgericht Karlsruhe.

KSC-Fans waren vorbestraft

Die beiden verurteilten Männer waren bereits vorbestraft wegen Körperverletzung, was bei der Frage, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, eine Rolle spielt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Zehn weitere Verfahren gegen KSC-Fans werden am Amtsgericht noch verhandelt. In einem weiteren Prozess sind drei Mitarbeiter des KSC-Fanprojekts angeklagt.

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