Nach einem Pyro-Eklat beim Karlsruher SC wirft die Staatsanwaltschaft Mitarbeitern des Karlsruher Fanprojekts Strafvereitelung vor. Drei Strafbefehle mit 120 Tagessätzen à 60 Euro wurden laut Amtsgericht Karlsruhe erlassen. Die Betroffenen hätten immer noch Zeit, dagegen Einspruch einzulegen.
Bleibende Schäden bei einer Person nach Pyro-Eklat beim KSC
Beim Spiel des KSC gegen St. Pauli im November 2022 hatten Fans verbotenerweise Pyrotechnik gezündet. Elf Menschen wurden verletzt, darunter ein Kind. Ein Mensch erlitt bleibende Schäden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete Ermittlungen ein. Es wurden auch drei Mitarbeiter des Fanprojekts befragt, um die Namen der Täter zu erfahren.
Sie verweigerten die Aussage, um das Vertrauensverhältnis zu den Fans und ihre sozialpädagogische Arbeit zu schützen. Bei der erneuten Befragung vor dem Amtsgericht schwiegen sie nun ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft drohte den Mitarbeitern unter anderem auch Beugehaft an.
Pyro-Eklat bei Spiel des KSC Beugehaft für Mitarbeiter im Fanprojekt Karlsruhe? Entscheidung verschoben
Die Entscheidung über Beugehaft für drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe ist verschoben. Ihnen drohen im Zusammenhang mit einem Pyro-Eklat beim KSC bis zu sechs Monate Haft.
BfZ stellt sich hinter Fanprojekt aus Karlsruhe
Das "Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit" (BfZ) stellt sich hinter das Fanprojekt aus Karlsruhe. Es spricht in einer Mitteilung von einem massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der sozialen Arbeit und fordert ein Zeugnisverweigerungsrecht für den Berufszweig.
Am kommenden Dienstag will das Bündnis eine Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium in Berlin abhalten, um nach eigenen Angaben den Druck zu erhöhen und weiter Öffentlichkeit für die Problematik herzustellen.
Kritik an Vorgehen auch vom Stadtjugendausschuss
Kritik gab es auch schon im vergangenen Oktober von Daniel Melchien, dem Geschäftsführer des Stadtjugendausschusses Karlsruhe, dem Träger des Fanprojekts. Es gebe Bereiche in der Sozialarbeit, in denen man dauerhaft der Gefahr ausgesetzt sei, Kenntnis von Straftaten zu erlangen, so Melchien. Anders als beispielsweise in der Drogenberatung stehe den Sozialarbeitern des Fanprojekts eben kein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
Seit der Gründung habe man schon viele Menschen erreichen und persönliche Entwicklungen in eine gewaltfreie Richtung lenken können. Ohne das Fanprojekt wäre die Situation eine weitaus schlechtere. Aussagen der drei Mitarbeiter würden aber das Vertrauen zu den Fans und somit auch die Arbeit des Projekts gefährden, betonte der Geschäftsführer.