Die städtische Sozial- und Jugendbehörde in Karlsruhe stand nach Aussage der Stadt bereits mit der Familie des 13-Jährigen Verdächtigen in Kontakt, der eine Seniorin mit einer Lachgaskartusche tödlich verletzt haben soll. Der Junge hat nach Angaben der Ermittlungsbehörden den Gegenstand aus dem 14. Stock eines Hochhauses geworfen.
Die Kartusche ist nach Angaben der Polizei rund 1.400 Gramm schwer und etwa 30 Zentimeter lang. Aus so großer Höhe erreiche auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit. Ob die Kartusche gezielt auf die 75-Jährige geworfen wurde, müsse noch geklärt werden.
13-jähriger Tatverdächtiger nach tödlichem Vorfall Lachgas wird als Droge bei Jugendlichen in Karlsruhe immer beliebter
Immer häufiger konsumieren Jugendliche in Karlsruhe Lachgas, um sich zu berauschen. Eine problematische Entwicklung, sagt die Drogenbeauftragte der Stadt. Sie erklärt, wo die Gefahren liegen.
Tödlicher Vorfall mit Gaskartusche: 13-Jähriger aus Karlsruhe ist strafunmündig
Nach Angaben der Polizei hat sich am Montag ein 15-jähriges Mädchen als Zeugin bei der Polizei gemeldet. Das Mädchen, der 13-jährige Junge und ein weiterer 15-jähriger Jugendlicher hätten sich am Samstagabend im 14. Stock in einem "balkonähnlichen Gebäudebereich" im Hochhaus aufgehalten. Dort haben sie laut Polizei gemeinsam Lachgas konsumiert.
Der 13-Jährige ist wegen seines Alters strafunmündig und kann nicht strafrechtlich belangt werden. Er sei zur Prüfung weiterer Maßnahmen durch das Jugendamt in die stationäre Obhut des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe übergeben worden, so die Stadt. Eine weitere Fremdgefährdung sei damit ausgeschlossen.
Aktuell wird laut Polizei nur gegen den 13-Jährigen als Tatverantwortlichen ermittelt. Die beiden 15-Jährigen würden als Zeugen geführt.
Michael-Matthias Nordhardt aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt, warum Kinder nicht strafmündig sind:
Stadt möchte sich zu laufenden Ermittlungen nicht weiter äußern
Die Stadt Karlsruhe möchte zu den laufenden Ermittlungen keine weitere Stellungnahme abgeben. Um die Persönlichkeitsrechte des 13-Jährigen zu wahren, könne auch nicht auf konkrete Hintergrundinformationen zur betroffenen Person eingegangen werden.
"Die Frage, wie es mit dem 13-jährigen Jungen weitergeht, lässt sich nur im Kontext intensiver Kontakte mit allen Beteiligten (auch der Eltern) beantworten." Ziel sei es, geeignete sozial-pädagogische Maßnahmen und Möglichkeiten der Umsetzung festzulegen, erklärte eine Sprecherin der Stadt.
Hochhaus in Karlsruhe: 75-Jährige wurde von Gaskartusche am Kopf getroffen
Die 75-Jährige wurde von der herabfallenden Lachgasgartusche aus Metall am Kopf getroffen. Nach Angaben der Polizei hat sich die Stelle, wo die Seniorin getroffen wurde, etwa 20 Meter vom Eingang des Hochhauses befunden. Trotz Reanimierungsversuchen durch Rettungskräfte starb sie noch vor Ort. Die Polizei war mit einem größeren Aufgebot im Einsatz.