Das Arbeitsgericht in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, dass die Kündigung zweier Mitarbeiter von dm unwirksam ist. Bei den Beschäftigten handelt es sich um ein Ehepaar, dem nahezu zeitgleich im Mai dieses Jahres wegen zu vieler Krankheitstage gekündigt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Arbeitsgericht bemängelt unter anderem, dass es nach den krankheitsbedingten Fehltagen keine ordnungsgemäßen Wiedereingliederungsmaßnahmen gegeben habe. Ein Vergleich war vor der Verhandlung zwischen dm und dem Ehepaar gescheitert.
Kündigung nach jahrelanger Beschäftigung bei dm
Das Paar mit drei Kindern war seit vielen Jahren im dm Verteilzentrum in Waghäusel (Kreis Karlsruhe) beschäftigt. Die Kündigungen seien für die fünfköpfige Familie existenzbedrohend, heißt es von der Gewerkschaft ver.di. Entsprechend wertete Robin Weller von ver.di das Urteil vor dem Arbeitsgericht als ein Erfolg. Die Gewerkschaft hatte für Freitag zu einer Solidaritätskundgebung für das Ehepaar aufgerufen.
Gewerkschaft kritisiert Arbeitsbedingungen bei dm in Waghäusel
Die von Beschäftigten geschilderten aktuellen Arbeitsbedingungen im dm Verteilzentrum in Waghäusel lösten bei ver.di erhebliche Bedenken aus, so die Gewerkschaft. Während der laufenden Tarifauseinandersetzung über Löhne und Gehälter hätten Beschäftigte des Verteilzentrums immer wieder von massiv gestiegenem Druck durch den Arbeitgeber berichtet.
Mehrere langjährig Beschäftigte seien krankheitsbedingt gekündigt worden, heißt es in der Mitteilung der Gewerkschaft. Die Anzahl der Kündigungen soll gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen sein.
Reaktion Geschäftführer Harms: ver.di macht Stimmung gegen dm
Die Vorwürfe der Gewerkschaft ver.di, dm habe im Verteilzentrum Waghäusel ein generelles Problem mit unzufriedenen Mitarbeitenden, wies dm-Geschäftsführer Christian Harms auf Nachfrage des SWR scharf zurück. Harms wirft ver.di vor, die Mitarbeitenden zu instrumentalisieren und somit Stimmung gegen das Unternehmen zu machen.
dm bezieht sich auf Kündigungsrecht
In einer Stellungnahme gegenüber dem SWR verweist dm auf das Kündigungsrecht. Laut Unternehmen können demnach krankheitsbedingte Kündigungen in Deutschland ausgesprochen werden, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren jedes Jahr mindestens sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit festgestellt wurde und wenn sogenannte Wiedereingliederungsbemühungen ohne Erfolg geblieben sind.
Außerdem heißt es weiter: "Gerade weil wir uns bei dm sowohl für die Arbeitsgemeinschaft als auch für jeden einzelnen Mitarbeitenden verantwortlich fühlen orientieren wir uns an diesen Maßstäben bei der schwierigen Entscheidung einer krankheitsbedingten Kündigung."
Beschäftigte aus dem Einzelhandel demonstrieren
Zur Solidaritäts-Kundgebung auf dem Friedrichsplatz neben dem Karlsruher Arbeitsgericht haben sich laut Polizei am Freitag rund 120 Beschäftigte von 15 Einzelhandelsunternehmen versammelt, darunter Kaufland, H&M, IKEA, Primark sowie vom dm Verteilzentrum in Waghäusel.