Die Karlsruher Drogeriemarktkette dm hat Berufung im Rechtsstreit um die Begriffe "umweltneutral" und "klimaneutral" eingelegt.

Gegen eine Entscheidung des Karlsruher Landgerichts

Drogeriekette dm will Produkte weiter als "umweltneutral" bezeichnen

Stand

Die Karlsruher Drogeriekette dm verzichtet bei der Bewerbung ihrer Produkte künftig auf den Begriff "klimaneutral". Den Begriff "umweltneutral" will dm dagegen weiter benutzen.

Das Karlsruher Unternehmen dm möchte weiterhin mit dem Wort "umweltneutral" für seine Produkte Werbung machen. Eigentlich waren die Begriffe "klimaneutral" und "umweltneutral" vom Landgericht Karlsruhe wegen Irreführung von Verbrauchern in einem Verfahren untersagt worden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Landgericht Karlsruhe entschied im Juli im Sinne der Umweltschützer.

dm könne Versprechen von klimaneutralen Produkten nicht einhalten

Die Drogeriemarktkette dm könne demnach ihre Versprechen von klimaneutralen Produkten beispielsweise bei Flüssigseife oder Sonnenmilch nicht einlösen. Die Kompensation von CO2-Emissionen bei der Produktion etwa durch Projekte zum Waldschutz sei nicht ausreichend, urteilten die Richter in erster Instanz.

dm hat Berufung nur teilweise zurückgezogen

Gegen das Urteil hatte dm Berufung eingelegt, jetzt aber wieder teilweise zurückgezogen. Das Label "klimaneutral" werde man nicht mehr verwenden, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Die mit dem Siegel "umweltneutral handeln" gekennzeichneten Produkte seien dagegen nachhaltig optimiert. Ihre Umweltauswirkungen würden, wo möglich, reduziert, schreibt dm. Deshalb soll das Label in der nächsten Instanz vom Oberlandesgericht noch einmal geprüft werden.

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