In Heilbronn tritt in einem halben Jahr eine Katzenschutzverordnung in Kraft, das hat der Gemeinderat diese Woche beschlossen. Wer eine frei laufende Katze hat, muss sie kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Das stellt auch das Heilbronner Tierheim vor große Herausforderungen. Zwar begrüße man die neue Verordnung, allerdings komme damit ein großer zeitlicher und finanzieller Aufwand auf das Tierheim zu. Das sagte die stellvertretende Vorsitzende des Tierheims Anja Fischer dem SWR.
Das Tierheim müsse jetzt schauen, wie man es gestemmt bekomme, diese vielen Katzen einzufangen und zum Tierarzt zu bringen. Das sei natürlich auch ein großer organisatorischer Aufwand. Allein im vergangenen Jahr hat das Tierheim über 1.000 Katzen aufgenommen. Mit der neuen Katzenschutzverordnung soll unter anderem auch eine unkontrollierte Vermehrung gestoppt werden.
Tierärztin begrüßt neue Heilbronner Katzenschutzverordnung
Auch die Heilbronner Tierärztin Katharina Möhler vom Kleintierzentrum AniCura findet die neue Verordnung gut für das Tierwohl. Laut Katharina Möhler werden in ihrer Praxis häufig auch verletzte Katzen abgegeben, bei denen es ohne Chip, Tätowierung oder einen Eintrag im Haustierregister beinahe unmöglich sei, die Besitzer zu finden. Unkastrierte Katzen könnten sich außerdem unkontrolliert bis in die Hunderttausende vermehren. Und das wiederum habe negative Auswirkungen auf das Ökosystem und andere Tiere wie beispielsweise Vögel und Amphibien.
PETA will landesweiten Katzenschutz
Auch die Tierschutzorganisation PETA lobt in einer Mitteilung die "tierfreundliche Entscheidung" und fordert für Baden-Württemberg eine landesweite Katzenschutzverordnung. Laut PETA leben in ganz Deutschland etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige davon leiden demnach an Unterernährung, sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Einige seien auch von Parasiten befallen und von Tierquälern gefährdet. Die neue Katzenschutzverordnung solle das Katzenleid verringern, heißt es.
Katzenbesitzer haben ein halbes Jahr Zeit
Ziel der neuen Katzenschutzverordnung in Heilbronn ist es laut Gemeinderat, Streunerkatzen besser zu schützen und die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen. Katzenbesitzer haben demnach nun sechs Monate Zeit, um die veränderten Vorschriften umzusetzen. Wer seine Freigängerkatze nicht kastrieren lässt, muss damit rechnen, dass seine Katze eingefangen und auf Kosten des Eigentümers kastriert und registriert wird. Sozialleistungsempfänger können für die die Kastration einen Zuschuss beantragen.