Am Heilbronner Landgericht ist am Dienstagvormittag der Berufungsprozess gegen einen Mann losgegangen, der für den Tod des Katers Emil aus Eppingen (Kreis Heilbronn) verantwortlich sein soll. Am Nachmittag gab es allerdings noch kein Urteil, das soll Anfang November fallen. Das Tier kam 2021 qualvoll in einer sogenannten Schlagfalle ums Leben. Die Falle befand sich auf dem Grundstück des angeklagten Nachbarn von Emils Besitzern. Im vergangenen Jahr wurde der Angeklagte aus Mangel an Beweisen vom Amtsgericht freigesprochen, ihm konnte nicht nachgewiesen werden, die Bärenfalle aufgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung.
SWR-Reporterin Luisa Funk hat den Prozess verfolgt:
Noch kein Urteil im Berufungsverfahren um Kater Emil am Landgericht
Am ersten Tag im Berufungsprozess wurde noch kein Urteil gesprochen. Das Gericht setzte am Ende des Verhandlungstages einen neuen Termin für Anfang November an. Dann wird ein neuer Zeuge im Prozess geladen: Der Mieter des Angeklagten. Ihn hatte der Angeklagte im Prozess verdächtigt, die Falle aufgestellt zu haben. Außerdem soll auf die Polizeiarbeit eingegangen werden. Dazu wird der Beamte vorgeladen, der damals die Anzeige aufgenommen hat. Alle Beteiligten wiederholten auch in der zweiten Instanz ihre Aussagen, die sich teilweise widersprechen.
Aussage gegen Aussage: Freispruch in erster Instanz
Die Richterin hatte in erster Instanz den Freispruch damit begründet, dass in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht. Emils Familie sagte aus, ihr Nachbar habe ihnen gegenüber zugegeben, die Falle aufgestellt zu haben, weil er sich über den Katzenkot geärgert hatte. Der Angeklagte behauptete hingegen, das Fangeisen nicht aufgestellt zu haben. Diese Aussage bekräftigte er auch zu Beginn des Berufungsprozesses und unterstellte der Familie des Katers, zu lügen. Fingerabdrücke auf der Falle, die als Beweis hätten dienen können, gab es laut Amtsgericht nicht.
Kritik von PETA: Bärenfallen in BW verboten
Die Tierschutzorganisation PETA kritisierte damals das Urteil scharf. Die Nutzung von Schlagfallen ist in Baden-Württemberg verboten. Man darf sie lediglich in Ausnahmefällen mit einer Genehmigung der örtlichen Jagdbehörde aufstellen. Allerdings ist der Verkauf der Fallen weiterhin erlaubt.
Kater in Bärenfalle verendet Freispruch im Prozess um getötete Katze in Eppingen
Das Amtsgericht Heilbronn hat einen Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Eine Kater war 2021 in einer Schlagfalle auf seinem Grundstück verendet.