Noch kein Urteil am Amtsgericht Ravensburg

Prozess um vermeintliche "Horror-Nachbarn": Urteil verschoben

Stand
Autor/in
Theresia Blömer
SWR-Redakteurin Theresia Blömer Autorin Bild
Onlinefassung
Corinna Scheller
SWR-Redakteurin Corinna Scheller Autorin Bild

Eine vierköpfige Familie aus Weingarten soll ihre Nachbarn über Jahre hinweg belästigt haben. Am Montag wurden die Plädoyers verlesen - ein Urteil gab es aber nicht.

Eine Familie aus Weingarten (Kreis Ravensburg) soll ihre Nachbarn mehrere Jahre lang belästigt und ihnen nachgestellt haben. Angeklagt ist die Familie deshalb laut Amtsgericht Ravensburg wegen Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Am Montag wurden die Plädoyers verlesen, doch ein erwartetes Urteil gab es nicht. Stattdessen soll die Hauptverhandlung am 5. Dezember fortgesetzt werden.

Familie soll Nachbarn jahrelang gefilmt und beschimpft haben

In Medienberichten ist von "Horror-Nachbarn" und Stalking die Rede. Jahrelang hätten die Eltern und ihre zwei erwachsenen Töchter ihre Nachbarn in Weingarten ohne deren Zustimmung gefilmt, beschimpft und immer wieder die Polizei wegen angeblicher Gesetzesverstöße der Nachbarn gerufen.

Bei einer Razzia vor eineinhalb Jahren hat die Polizei auf dem Grundstück der Familie zahlreiche USB-Sticks und andere Datenträger beschlagnahmt. Darauf waren etwa 150 Videoaufnahmen, die die vier Familienmitglieder von ihren Nachbarn gemacht haben. Außerdem soll die Familie Telefonate mitgeschnitten haben.

So berichtete SWR Aktuell zum Prozessauftakt im Oktober über den Fall:

Der heute 57-jährige angeklagte Familienvater war ab 2004 für einige Jahre Bürgermeister im Landkreis Reutlingen. Er war damals zu einer Geldstrafe verurteilt worden, unter anderem, weil er amtliche Briefe vernichtet hatte. 

Familie sieht sich selbst als Opfer

Die verurteilte Familie sieht die Schuld nicht bei sich. Im Gegenteil: Gegenüber dem SWR sagte die Familie am ersten Prozesstag, die Nachbarn hätten sich gegen sie verschworen. Auch sie werfen ihren Nachbarn vor, sie unerlaubt gefilmt und gestalkt zu haben.

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