Massive Proteste, unter anderem von Landwirten, haben am 14. Februar dieses Jahres in Biberach für Chaos gesorgt. Der Politische Aschermittwoch der Grünen und die geplanten Auftritte von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Cem Özdemir wurden kurzfristig abgesagt. Ein mutmaßlicher Teilnehmer muss sich nun vor dem Amtsgericht in Biberach verantworten. Dem 40-Jährigen wird unter anderem Landfriedensbruch - eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung - vorgeworfen.
Straßenblockaden und Misthaufen: Protestaktion mit juristischem Nachspiel
Im Zuge der Proteste wurden vor dem Veranstaltungsort, der Stadthalle Biberach, mehrere Polizisten verletzt. Ein Demonstrant soll einen Gegenstand auf Bundes-Landwirtschaftsminister Özdemir von den Grünen geworfen haben. Außerdem errichteten die Demonstranten Straßenblockaden und platzierten einen Misthaufen.
Mehrere Polizisten verletzt Chaos durch Bauernproteste: Grüne sagen Politischen Aschermittwoch in Biberach ab
Massive Proteste unter anderem von Landwirten haben in Biberach für Chaos gesorgt. Der Politische Aschermittwoch der Grünen wurde daher kurzfristig von der Partei abgesagt.
Staatsanwaltschaft ermittelte in 65 Fällen
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte in der Folge gegen 65 Personen ermittelt. In 42 Fällen wurden laut Amtsgericht Biberach Strafbefehle erlassen, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Gegen die Hälfte der Strafbefehle hätten die Beschuldigten Einspruch eingelegt, so das Gericht. Auch ein verfassungswidriges Symbol soll verwendet worden sein, indem der Hitlergruß mit erhobenem rechten Arm gezeigt wurde. In mehr als zehn Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Erste Beschuldigte akzeptieren Strafbefehle
Vergangene Woche zogen zwei Beteiligte an den Protestaktionen ihren Einspruch gegen die Strafbefehle gegen eine Zahlung von 2.400 und 3.200 Euro zurück. Ihre anberaumten Gerichtstermine wurden daraufhin abgesagt. In einem weiteren Fall wurde der Termin vertagt, weil ein Strafverteidiger sich laut Gericht erst in den Fall einarbeiten müsse, heißt es vom Amtsgericht Biberach. Auch der Mann, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht steht, hat theoretisch noch die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren.