Im Streit um den richtigen Umgang mit dem Kormoran wird das Aufkommen des auch als Fischjäger gefürchteten Vogels bis auf weiteres nicht durch ein bundesweites Bestandsmanagement kontrolliert. Der Umweltausschuss des Bundestags hat einem entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch eine Absage erteilt.
Gegen den Antrag stimmten laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die BSW-Gruppe. Für den Antrag war neben der Unionsfraktion die AfD-Fraktion.
CDU hält den Kormoran für eine Bedrohung
Die CDU/CSU-Fraktion sieht den fischfressenden Wasservogel laut ihrem Antrag als ernstzunehmende Bedrohung für die Artenvielfalt und die Fischerei. Sie hatte auf Initiative des CDU-Bundestagsabgeordneten Volker Mayer-Lay, der aus Überlingen (Bodenseekreis) stammt, den Antrag auf ein bundesweites Kormoran-Management gestellt. Eine Forderung darin: die Zahl der Vögel zu begrenzen, indem man etwa Eier aus den Nestern nimmt und durch Gips-Eier ersetzt.
EU-weit geschützter Fischfresser Diskussion um Kormoran am Bodensee erreicht die Bundespolitik
In der Debatte um den fischfressenden Vogel sind die Fronten am Bodensee seit Jahren verhärtet. Auf Initiative eines CDU-Abgeordneten aus Überlingen soll nun auch in Berlin über den Kormoran diskutiert werden.
"Der Kormoran ist schon längst keine gefährdete Art mehr hierzulande", hatte Volker Mayer-Lay im Sommer gesagt. Der Vogel habe sich in den vergangenen Jahren rasant vermehrt und sei so zur landesweiten Plage geworden. Nicht nur Bodenseefischer würden über Fangeinbußen klagen, auch Teichwirte und Gastronomen aus seinem Wahlkreis am Bodensee hätten ihn auf das Problem aufmerksam gemacht.
Gut ein halbes Kilo Fisch können die dunklen Zugvögel laut Experten am Tag fressen. Fischer beklagen schon seit Jahren die rasant wachsende Population der Wasservögel. Am Bodensee wird deshalb schon lange über ein sogenanntes Kormoran-Management diskutiert.
Bundesweit wird der Bestand noch nicht kontrolliert, es gelten lediglich Länderverordnungen. Das wollten CDU und CSU mit ihrem Antrag ändern. Sie hatten im Ausschuss zuvor auf die starke Vermehrung des Kormorans hingewiesen, der Anfang des 20. Jahrhunderts noch nahezu ausgerottet war. Heute ist der Kormoran EU-weit geschützt. Als gefährdet könne er inzwischen aber nicht mehr gelten, so die CDU/CSU. Dem Schutz heimischer Fischarten müsse nun der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Vogelschutz.
Aus Sicht von SPD, Grünen und BSW aber darf der Kormoran in Ausnahmefällen bereits bejagt werden. In manchen Ländern, wie etwa der Schweiz, habe sich zudem gezeigt, dass die Bejagung keine nachhaltige Lösung sei, hieß es nach Angaben des Bundestags im Ausschuss.